Mietrech - Vormieter und Nachmieter

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woaini
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#1

18.01.2012, 15:20

Hallo an Alle, :wink1

ich hab ne kurze Frage. Es ist doch so, dass wenn der Mieter dem Vermieter einen Nachmieter stellt (weil er vorzeitig das Mietverhältnis beendet, was soweit iO ist), endet der Mietvertrag des Vormieters mit dem Vertragsabschluss mit dem Nachmieter. Gibts dazu eine rechtliche Grundlage (§§, Urteile...)? Wo steht das so explizit drin?

Habe schon im Internet gesucht, aber nichts konkretes gefunden. :?

Weis jemand darüber Bescheid?

viele Grüße
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#2

18.01.2012, 15:21

Gibts auch nicht. Ist das beruflich oder privat? :pfeif
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#3

18.01.2012, 15:24

Wofür brauchste denn das?
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woaini
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#4

18.01.2012, 15:27

beruflich ;)

es ist ja auch so, dass der Vermieter den Nachmieter nicht annehmen muss. Dazu gibt es glaub ich Rechtsprechungen. Das such ich aber nicht direkt, da der Nachmieter akzeptiert wurde. Es geht nur wirklich darum, wann MV genau endet - nämlich dann, wenn Nachmieter Vertrag unterzeichnet sozusagen. Gibts da wirklich keine Urteile oder sowas? :(
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#5

18.01.2012, 15:31

Dann müßtest Du jetzt mal genauer erklären, wo das Problem liegt. Natürlich gilt der neue Vertrag erst ab Unterzeichnung. Ab wann der alte Mieter aus dem Vertrag entlassen wird, müßte doch irgendwo vereinbart worden sein. Was nicht geht, ist, vom alten Mieter noch Miete kassieren, während schon der Vertrag des Nachmieter läuft. Ansonsten kann aber bis zum Vertragsbeginn noch die Erfüllung des alten Vertrags verlangt werden. Geht es darum?
woaini
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#6

18.01.2012, 15:53

Es wird keine Miete kassiert, während der neue Vertrag mit Nachmieter läuft. Das ist klar, dass man das vom Vormieter nicht verlangen kann ;).

Es geht darum, dass Vormieter die letzten 2 Wochen nicht zahlen will. Vormieter wollte Anfang des Monats (zum Beispiel) Juni bzw. Ende des Monats Mai den MV beenden, sodass Nachmieter Anfang Juni einziehen kann. Das ist jedoch alles erst Mitte Juni geworden. Jetzt will Vormieter die anteilige Miete von Anfang - Mitte Juni nicht zahlen und sagt, dass Verzögerung nicht sein verschulden war und er daher das nicht zahlen will. Ob das nun sein Verschulden war, ist für meine Frage nicht von großer Bedeutung.
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Adelia
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#7

18.01.2012, 15:56

Also eigentlich hat er die Miete bis zur Übergabe zu zahlen.
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Lämmchen
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#8

18.01.2012, 15:57

Adelia hat geschrieben:Also eigentlich hat er die Miete bis zur Übergabe zu zahlen.
Nein, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sein Vertrag endet.

Trotzdem klingt das alles so nach privatem Kram. :kopfkratz
Liebe Grüße

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#9

18.01.2012, 16:09

Ja aber wenn sein Vertrag jetzt Ende Mai endet und er gibt die Wohnung erst Mitte Juni zurück würde ich schon die hälftige Miete mitfordern. - Kommt dann halt drauf an, wessen verschulden es ist, dass die Wohnung nicht zurückgegeben wurde -
woaini
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#10

18.01.2012, 16:10

Also hat er die Kosten bis Mitte Juni zu zahlen, da der Vertrag auch erst Mitte Juni endet - oder? Vormieter ist am 14. ausgezogen und Nachmieter am 15. eingezogen.

Es ist wirklich keine private Sache ;)
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