Übersendung Vermögensverzeichnis

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XLadyX
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#1

07.01.2012, 14:24

Hallo,
habe mal wieder eine Frage:
Ich möchte gerne ein Vermögensverzeichnis anfordern. Früher konnte ich bei der Schuldnerkartei anrufen und nachfragen ob EV abgegeben wurde. Jetzt geben die wohl keine Auskunft mehr. Wenn ich schriftlich bei Gericht anfrage ob EV abgegeben wurde, muss ich den Titel mitschicken im Original? Was kostet die Übersendung mittlerweile? Und es muss angegeben werden das die Anfrage gespeichert wird? Wie schreibt Ihr das???
Vielen Dank :P
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sunshine24
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#2

07.01.2012, 15:37

Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
XLadyX
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#3

07.01.2012, 19:50

Kann ich aus so bei der Schuldnerkartei anrufen und erfragen ob EV abgegeben wurde bevor ich das Verzeichnis anfordere bzw. ZV einleite?
Jupp03/11

#4

07.01.2012, 19:51

XLadyX hat geschrieben:Kann ich aus so bei der Schuldnerkartei anrufen und erfragen ob EV abgegeben wurde bevor ich das Verzeichnis anfordere bzw. ZV einleite?
Ein Versuch ist es allemal wert. Mehr als ist nicht können sie nicht sagen.
chebakatze
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#5

03.04.2012, 21:50

Also meine Erfahrung hat ergeben, dass man bei der Schuldnerkartei das AZ auch telefonisch, mindestens aber schriftlich bekommt. Aber da reicht ein einfacher Text (ohne Titel)

Betrifft: Schuldnerauskunft XXXX wohnhaft XXX in XXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich des Schuldners XXXX, wohnhaft XXX in XXX
bitten wir um Mitteilung, ob der Schuldner innerhalb der letzten drei Jahre gemäß § 901 die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Mit freundlichen Grüßen

Das geht auch per Fax. Das Gericht wird, wenn er die eV abgegeben hat, dies und auch ein Aktenzeichen mitteilen.

Mit dem AZ muss dann beim Vollstreckungsgericht das Vermögensverzeichnis angefordert werden. Hier will das Vollstreckungsgericht dann aber euren Titel im Original haben. Andernfalls rücken sie das Verzeichnis nicht raus.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
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sunny84
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#6

04.04.2012, 08:36

Mit dem AZ muss dann beim Vollstreckungsgericht das Vermögensverzeichnis angefordert werden. Hier will das Vollstreckungsgericht dann aber euren Titel im Original haben. Andernfalls rücken sie das Verzeichnis nicht raus.
Wir schicken in der Regel "nur" ne beglaubigte Kopie vom Titel hin, das reicht den meisten Gerichten hier in der Gegend aus.
Wenn du sowieso vorher anrufst, würd ich dann einfach fragen, ob die den Originaltitel haben wollen oder nicht.
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chebakatze
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#7

04.04.2012, 10:33

Wenn das klappt, ist das natürlich super. Aber bei uns wollen die Gerichte leider immer das Original, kommt wahrscheinlich immer darauf an, wer da gerade sitzt.
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