Schwierigkeiten bei der Gegenstandswertberechnung

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
DeniseK
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 18.08.2011, 15:16
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: München

#1

20.12.2011, 12:55

Ich hab ein Problem und zwar mein Chef hatte mir dir Frage gestellt was es für ein Gegenstandswert ergibt! Der Mandant kam zu uns und hat eine Verbindlichkeit von 11.000,00€ (was ja der Gegenstandswert wäre), aber er hat zeitgleich von dem jenigen der die Forderung gegen unseren Mandanten hat auch eine Gutschrift von 5.000,00€. Bleibt der GW nun bei 11.000,00€ oder zieh ich die 5.000,00€ ab bzw. dazu!

Ich denke ja es bleibt bei 11.000,00€ aber Chefe meint ich muss die 5.000€ abziehen! Was stimmt denn nun? *verwirrt*

Danke schonmal im voraus Denise
Ninine
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 04.08.2010, 13:15
Beruf: Rechtsfachwirtin und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Frankfurt am Main

#2

20.12.2011, 12:57

Hi,

ausschlaggebend ist der Auftrag des Mandaten. Was wollte er denn?

Mittäglicher Gruß aus Frankfurt

Ninine
DeniseK
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 18.08.2011, 15:16
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: München

#3

20.12.2011, 13:06

Das is ja das Problem er sagte 11.000€ und hat ne gutschrift von 5.000€ von dem selben bekommen

Grüße aus München
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

20.12.2011, 13:40

Sollt Ihr eine Forderung von 11.000 EUR abwehren? Oder nur noch eine Restforderung von 6.000 EUR? Oder sollt Ihr gegen eine Forderung von 11.000 EUR mit einer Gegenforderung von 5.000 EUR aufrechnen? Mit Ninines Worten:
ausschlaggebend ist der Auftrag des Mandaten
Antworten