Berichtsheft

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Hasinator
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#1

14.12.2011, 14:25

Hey,

also ich habe voraussichtlich im Sommer nächstes Jahr meine Abschlussprüfung und zur mündlichen muss ich ja das Berichtsheft vorlegen.. Nun hab ich ein Problem, ich hab das ehrlich gesagt Anfangs wirklich versucht täglich zu schreiben naja das ging die ersten 4 Monate gut, dann hatte ich ehrlich gesagt weder Zeit noch lust das täglich einzutragen.

Jetzt meine Frage reicht es auch wenn ich ein wöchentliches schreibe oder hat da die RAK (Nürnberg, in meinem Fall) was dagegen?? Weil bei mir steht täglich fast das selbe drin Posteingang, Telefon, Mandantenbetreuung und das sihet ja nicht unbedingt toll aus.

Und wie habt ihr das mit eurem Berichtsheft gemacht?? bzw. was habt ihr da so reingeschrieben??

LG Hasi
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LuzZi
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#2

14.12.2011, 14:30

Die RAK Celle z. B. sagt, dass es reicht, alle zwei Wochen das Berichtsheft zu führen. Täglich hab ich ehrlich gesagt noch nie gehört, ich weiß allerdings auch nicht, wie das bei euch im Bezirk ist. Haste mal Klassenkameraden gefragt oder mal bei eurer RAK angerufen?

Hab das rein geschrieben damals, was ich gemacht hab, was sonst? ;)
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#3

14.12.2011, 14:30

Ich staffel das: 1. Lehrjahr schreibt Wochenberichte, 2. 14-tägig und 3. monatlich.

Als ich noch in der Ausbildung war, habe ich zwischendurch auch einfach mal ne Seite zu einem beruflichen Thema geschrieben (z.B. Mahnverfahren).
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Adelia
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#4

14.12.2011, 14:32

Also ich habe es damals (RAK Brandenburg) auch wöchentlich geschrieben und dazu hat mich mein Anwalt schon gezwungen, da er es jeden Montag unterschreiben wollte.

Wirklich gebraucht habe ich das nicht bei der Abschlussprüfung und ich glaube bei uns musste das auch keiner vorzeigen. Bei uns ging es eher darum, dass man beweisen konnte (gerade was das schulische anbelangt), dass man etwas wirklich nicht hatte, wenn es in der Prüfung gefragt wurde.
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Adora Belle
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#5

14.12.2011, 14:38

Also für "was habt Ihr da so reingeschrieben" gibt es hier gefühlte 127 Threads. Einfach mal die Suchfunktion bemühen. :wink:
Vroni89

#6

14.12.2011, 14:39

hallo :)

also ich hab mein berichtsheft in der ausbildung monatlich geschrieben.
die rak hat mit dem berichtsheft eig. nichts am hut, da bei der mündlichen prüfung ein ra, eine refawi und ein lehrer dabei sind. :wink:
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michi-bruce
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#7

14.12.2011, 14:56

Meins musste ich auch nur monatlich führen. Und bei der Prüfung haben die sich das auch nicht so penibel angesehen. 'Blick-drauf-geworfen' ist eher das richtige Wort. :wink:
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Morgenmuffel
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#8

14.12.2011, 15:39

Also ich musste damals auch nur monatlich einen Bericht schreiben (Rheinland-Pfalz). Allerdings wurde bei mir in der mündlichen Prüfung reingeschaut. Aber auch nur "flüchtig". Wie michi-bruce schon schreibt: Blick drauf geworden trifft es eher! :)
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#9

14.12.2011, 15:42

Für mich war auch die RAK Nürnberg zuständig und es hat gereicht das ich des wochentlich geführt habe :D
PeSi
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#10

14.12.2011, 16:27

Also bei uns war das (zumindest in meiner Erinnerung :oops: ) so, dass Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung ein vollständiges Berichtsheft war. Das haben wir vorab auch an die RAK schicken müssen.
Aber am Besten mal die zuständige RAK anrufen (oder auf der Internetseite nachschauen)... ;-)
[marq=]"The animals of the world exist for their own reasons. They were not made for humans any more than black people were made for whites or woman for man."[/marq]
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