Genau, so kenne ich das auch!
Wir erheben die 10,00 auch immer vor der Beratung da wir die sonst niemals sehen!
Beratungshilfe
- luccimaus
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- luccimaus
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Das summiert sich dann aber ganz schön. Bei 10 Beratungshilfen im Monat hat sie schon auf 100 € verzichtet. Aber wenn sie zu viel Geld hat oder ein Herz für "Arme".
Ist sie denn bei deínem Gehalt auch so großzügig?![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Ist sie denn bei deínem Gehalt auch so großzügig?
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
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Hilfe! Das AG macht nicht das was ich will.
Ich stehe irgendwie auf dem Schlauch. Habe im Jahr 2005 BH abgerechnet (Postausl. 27,50 €). Dann kam gerichtliches Verfahren (InsO). Gericht erklärte den SB-Plan für vollstreckbar und damit ist es außergerichtliche erledigt worden.
Natürlich habe ich nachträglich zu der damaligen BH noch die Erledigungs abgerechnet mit Pauschale. So weit so gut.
Das AG ist der Meinung "...nochmalige Geltenmachung der Pauschale nicht nicht zulässig". Mittlerweile sind aber noch weiter Port.kosten angefallen.
Kann mir jemand helfen?
Ich stehe irgendwie auf dem Schlauch. Habe im Jahr 2005 BH abgerechnet (Postausl. 27,50 €). Dann kam gerichtliches Verfahren (InsO). Gericht erklärte den SB-Plan für vollstreckbar und damit ist es außergerichtliche erledigt worden.
Natürlich habe ich nachträglich zu der damaligen BH noch die Erledigungs abgerechnet mit Pauschale. So weit so gut.
Das AG ist der Meinung "...nochmalige Geltenmachung der Pauschale nicht nicht zulässig". Mittlerweile sind aber noch weiter Port.kosten angefallen.
Kann mir jemand helfen?
- stein
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Genau, wir auch.Wir erheben die 10,00 auch immer vor der Beratung da wir die sonst niemals sehen!
Das nennt man auch "Schutzgebühr".
Wieso denn so hohe Postauslagen ?Ich stehe irgendwie auf dem Schlauch. Habe im Jahr 2005 BH abgerechnet (Postausl. 27,50 €).
Irgendwie verstehe ich deine Frage nicht so ganz.Das AG ist der Meinung "...nochmalige Geltenmachung der Pauschale nicht nicht zulässig". Mittlerweile sind aber noch weiter Port.kosten angefallen.
Du meinst du hast jetzt die Erledigungsgebühr abgerechnet und dabei dann nochmals eine Auslagenpauschale berechnet ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
- luccimaus
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So hohe Auslagen in der Beratungshilfe ist mir auch neu. Habt ihr diese dem Gericht gegenüber begründet?
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kann ja höchsten so viel anfallen, wenn man ausgesprochen viele briefe schreibt oder so, muss ja dann auch nachgewiesen oder anwaltlich versichert werden,
über 20 Eur kommt bei uns höchstens mal bei längeren Verfahren vor aber niemals bei Beratungshilfe
die 10 Euro kann man übrigens auch erlassen, wenn der Mandant wirklich sehr arm ist und nichts hat, das muss dann der Anwalt entscheiden
über 20 Eur kommt bei uns höchstens mal bei längeren Verfahren vor aber niemals bei Beratungshilfe
die 10 Euro kann man übrigens auch erlassen, wenn der Mandant wirklich sehr arm ist und nichts hat, das muss dann der Anwalt entscheiden
Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
- stein
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kann ja höchsten so viel anfallen, wenn man ausgesprochen viele briefe schreibt oder so
Dann bekomme ich aber eine Geschäftsgebühr und keine Beratungsgebühr.
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Danke für das rege Interesse.
Erklärung: Abrechnung in 2005 war für den außergerichtlichen Einigungsversuch InsO-betreffend. Einigungsversuch ist gescheitert und damit konnte abgerechnet werden. Die hohen Portokosten sind durch die Anschreiben und Schuldbereinigungspläne entstanden. (Kosten wurden ordentlich nachgewiesen)
Durch das Scheitern des Versuches mußte der Antrag auf Eröffnung des InsO-Verfahrens gestellt werden. Das Gericht machte ein Zustimmungsersetzungsverfahren und erklärte den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan für vollstreckbar.
Damit entstand die Gebühr, die ich jetzt abgerechnet habe. Alle Gläubiger mußten nochmals angeschrieben werden um die Entscheidung des Gerichtes mitzuteilen; weitere Portokosten sind angefallen.
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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Erklärung: Abrechnung in 2005 war für den außergerichtlichen Einigungsversuch InsO-betreffend. Einigungsversuch ist gescheitert und damit konnte abgerechnet werden. Die hohen Portokosten sind durch die Anschreiben und Schuldbereinigungspläne entstanden. (Kosten wurden ordentlich nachgewiesen)
Durch das Scheitern des Versuches mußte der Antrag auf Eröffnung des InsO-Verfahrens gestellt werden. Das Gericht machte ein Zustimmungsersetzungsverfahren und erklärte den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan für vollstreckbar.
Damit entstand die Gebühr, die ich jetzt abgerechnet habe. Alle Gläubiger mußten nochmals angeschrieben werden um die Entscheidung des Gerichtes mitzuteilen; weitere Portokosten sind angefallen.