Hab hier irgendwie ne komische Sache:
Wir haben uns mit der Gegenseite während eines anhängigen Prozesses außergerichtlich doch noch geeinigt (Zahlung, Verpflichtung zur Rücknahme der Klage etc.). Dieser außergerichtliche Vergleich wurde von beiden Anwälten unterschrieben. Eine Vollstreckungsunterwerfung in dem Vergleich wurde nicht eingebaut.
Jetzt will die Gegenseite nicht zahlen, da sie angibt, dass der Vergleich ja gar nicht wirksam zustande kam, da ja nur die Anwälte unterschrieben hätten, und nicht die Parteien selber
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Habt ihr sowas schon mal gehört? Der Vergleich kann doch auch von den Anwälten für die Parteien angenommen und unterschreiben werden? Oder seh ich das falsch???