NZB Kostengrundentscheidung berufungsurteil

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
mona87
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 91
Registriert: 14.05.2008, 16:05
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)

#1

31.10.2011, 08:53

Hallo zusammen,

hab schon alles durchgesucht aber nichts passendes gefunden.

folgender sachverhalt:

wir haben gegen ein urteil (arbeitssache) berufung eingelegt.
gegen das berufungsurteil haben wir dann nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
das bundesarbeitsgericht hat dann einen beschluss erlassen, wonach die nzb teilweise erfolg hat und das urteil des arbeitsgerichts teilweise aufgehoben wird.
weiter heißt es in dem beschluss, dass im Umfang der Aufhebung der rechtsstreit zur neuen verhandlung und entscheidung - auch über die kosten der nzb - an das berufungsgericht zurückverwiesen wird.

die gegenseite hat nun einen kfa für die berufungsinstanz eingereicht.
in dem berufungsurteil ist zwar eine kostengrundentscheidung enthalten, ABER dieses berufungsurteil wurde ja teilweise aufgehoben!!??
ich finde einfach nichts, hab schon die zpo und das forum durchforstet :( :( vielleicht könnt ihr mir helfen??

lg und danke mona
gkutes

#2

31.10.2011, 09:12

aber es gibt jetzt (noch) keine neue Kostenentscheidung? Dann kann ich mir schon vorstellen, dass die "alte" weiter gilt. Aber es wird sicherlich kein KFB erlassen werden, schätze ich
mona87
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 91
Registriert: 14.05.2008, 16:05
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)

#3

31.10.2011, 09:19

nein es gibt noch keine neue kostenentscheidung.
mona87
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 91
Registriert: 14.05.2008, 16:05
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)

#4

31.10.2011, 14:41

Hatte denn so einen Fall noch niemand??
oh mannoooo :?
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#5

31.10.2011, 16:58

Ich hatte genau diesen Fall auch noch nicht, aber ich schlage vor, du schreibst an das Gericht, an das der KFA der Gegenseite gerichtet ist, sinngemäß etwa "... wird unter Berücksichtigung des Beschlusses des BAG vom ... angeregt, die Kostenfestsetzung bis zur Rechtskraft einer Entscheidung auszusetzen." Könnte es sonst vielleicht sein, dass die den KFA nur für den rechtskräftigen Teil beantragt haben???
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Antworten