hab schon alles durchgesucht aber nichts passendes gefunden.
folgender sachverhalt:
wir haben gegen ein urteil (arbeitssache) berufung eingelegt.
gegen das berufungsurteil haben wir dann nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
das bundesarbeitsgericht hat dann einen beschluss erlassen, wonach die nzb teilweise erfolg hat und das urteil des arbeitsgerichts teilweise aufgehoben wird.
weiter heißt es in dem beschluss, dass im Umfang der Aufhebung der rechtsstreit zur neuen verhandlung und entscheidung - auch über die kosten der nzb - an das berufungsgericht zurückverwiesen wird.
die gegenseite hat nun einen kfa für die berufungsinstanz eingereicht.
in dem berufungsurteil ist zwar eine kostengrundentscheidung enthalten, ABER dieses berufungsurteil wurde ja teilweise aufgehoben!!??
ich finde einfach nichts, hab schon die zpo und das forum durchforstet
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lg und danke mona