Übungsaufgaben Berechnung zugewinnausgleich

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4848
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#1

17.10.2011, 18:43

Liebe Azubis,

ich bräuchte mal ein paar Übungsaufgaben für die Berechnung des Zugewinnausgleichs. Habt ihr vielleicht was aus der Schule parat? (gerne auch mit Lösungen. Mein Wissen zu dem Thema hat schon einen langen weißen Bart :oops: )
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
RechtsKnecht
Forenfachkraft
Beiträge: 240
Registriert: 15.09.2011, 19:58
Beruf: Rechtsanwalt
Software: Advolux

#2

18.10.2011, 00:32

Meinst du nur Grundfälle mit Anfangsvermögen und Endvermögen?
Oder auch komplexere mit negativem Anfangs- und/oder Endvermögen, negativem Zugewinn, zwischenzeitlichen Erbschaften, Lottogewinnen, Familienunternehmensbeteiligungen, etc. pp blabla?

Wenn das Wissen einen langen Bart hat, kann ich dir jetzt schon sagen, dass sich bezüglich der negativen Werte etwas geändert hat ;-)
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4848
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#3

18.10.2011, 08:04

Wenn möglich hätte ich natürlich gerne sowohl als auch :mrgreen:

Das mit dem negativen Anfangsvermögen habe ich schon gelesen... und bevor ich was übersehen habe und meinen alten Bart vermittel hab ich mir gedacht ich hol mir mal aktuelle Fälle :mrgreen:
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
ReFa2012
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 40
Registriert: 21.10.2011, 10:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#4

21.10.2011, 10:19

Hallo,

wir haben das Thema zwar erst gerade in der Schule angefangen, aber ich hätte da zwei Aufgaben für dich:

Aufgabe: Bernd hat ein Auto im Wert vom 10 Tausend € in die Ehe eingebracht; auch Gaby besaß ein Auto - jedoch nur im Wert von 2 Tausend €- sowie ein Sparbuch mit 5 Tausend € Guthaben. Gaby hat ihr Auto inzwischen verkauft und hat auf dem Sparkonto ein Guthaben von 7 Tausend €. Bernd besitzt in der Zwischenzeit ein Auto im Wert von 15 Tausend €; zur Finanzierung musste er einen Kredit in Höhe von 8 Tausend € aufnehmen. Außerdem besteht auf seinem Namen ein Bausparvertrag, auf dem bis jetzt ein Guthaben von 5Tausend € angespart wurden:

Lösung:
Vermögensausteilung
Bernd Gaby

Anfangsvermögen (§ 1374 BGB) bei Eheschließung
Auto 10 Tausend Auto 2 Tausend
Sparbuch 5 Tausend
nach zwei Jahren
Auto 15 Tausend Sparbuch 7 Tausend
- Kredit 8 Tausend
+ Bauspar. 5 Tausend
Endvermögen = 12 Tausend = 7 Tausend

Zugewinn 2 Tausend 0

Bernd muss die Hälfte seines Zugewinns an Gaby abgegeben, d.h. 1 Tausend € für Gaby. Somit hat sie ein Endvermögen von 8 Tausend


2. Aufgabe: Herr Boll bringt zu Beginn der Ehe im Jahr 2000 50.000,00 € Vermögen ein. Seine Schulden betragen 6.000,00 €. Im Jahr 2002 erbt er 30.000,00 €, im Jahr 2004 erhält er eine Schenkung über 20.000,00 €. Die Ausstattung aus dem elterlichen Vermögen beläuft sich auf 10.000,00 €. Sein Vermögen beträgt am Ende der Ehe 304.000,00 €. Herr Boll hat keine Schulden mehr.

Frau Boll hat zu Beginn der Ehe ein Vermögen von 60.000,00 € Sie ist zu diesem Zeitpunkt schuldenfrei. Ihr Vermögen beträgt am Ende der Ehe 80.000,00 €. Sie erhielt weder Schenkungen noch Erbschaften.

Lösung:
Hr. Boll Frau Boll
bei Eheschließung

Anfangsvermögen 50.000,00 € 60.000,00 €
-6.000,00 €
+ 30.000,00 €
+ 20.000,00 €
+ 10.000,00 €

Ende der Ehe

Endvermögen 304.000,00 € 80.000,00 €
- 104.000,00 € (Anfangsver.) -60.000,00 € (Anfangsver.)
Zugewinn 200.000,00 € 20.000,00 €

Herr Boll hat 200.000,00 € an Zugewinn Frau Boll hingegen nur 20.000,00 €. Um die Aufteilung zu berechnung muss man erst die 200.000,00 € weniger die 20.000,00 € (ist ja Frau Bolls Zugewinn). Den Betrag, also die 180.000,00 € werden geteilt. D.h. 90.000,00 € darf Herr Boll behalten und die anderen 90.000,00 € gehen an Frau Boll.

Hinweis: Auch wenn einer Schenkung, Erbschaft, etc. während der Ehe hinzukommt, zählt dieses trotzdem zum Anfangsvermögen hinzu.

Ich hoffe ich konnte Dir etwas weiter helfen :D
Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4848
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#5

21.10.2011, 10:25

Ja, das ist doch schonmal was. Herzlichen Dank :blumen
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
ReFa2012
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 40
Registriert: 21.10.2011, 10:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#6

21.10.2011, 21:28

wenn wir noch mehr kriegen, komme ich nochmal auf Dich zu :D
Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum
Mariechen3011
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 05.05.2014, 10:42
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#7

05.05.2014, 11:42

Hallo!
Ich habe morgen Abschlussprüfung und eine ganz dringende Frage.

Beim Zugewinnausgleich kommt ein geerbtes Haus ja zum Anfangsvermögen.

Aber, angenommen man erbt ein Haus in Höhe von 200.000€

Rechne ich das dann zum Anfangs- UND zum endvermögen dazu?

AV: 200.000€
EV: 200.000€
Zugewinn: 0€

Oder NUR zum Anfangsvermögen

AV: 200.000€
EV: 0€

(Aber kann ja eigentlich nicht sein :oops: )
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#8

05.05.2014, 11:58

Wenn der Mensch das Haus nicht verzockt hat, dann gehört es natürlich auch zum Endvermögen. :wink:

Ich glaub, Du solltest aufhören zu lernen und mal in die Sonne gehen. In der letzten Woche vor der Prüfung macht man nix mehr, das macht einen nur irre! Viel Erfolg morgen!
RechtsKnecht
Forenfachkraft
Beiträge: 240
Registriert: 15.09.2011, 19:58
Beruf: Rechtsanwalt
Software: Advolux

#9

07.05.2014, 23:43

Grundsätzlich schaut man beim AV und EV immer auf die tatsächlichen Verhältnisse.
Das Rumgerechne bei Erbschaften, etc. dient nur dazu, das Ergebnis zu korrigieren.

Bedeutet: Haus wird dem AV zugeschlagen, damit aus diesem eben kein Zugewinn abzuführen ist. Wenn du es jetzt beim EV abziehen würdest (obwohl es noch existiert), ergäbe sich ein Zugewinnausgleichanspruch zugunsten des Erben. Das kann rein logisch nicht gewollt sein.

Natürlich kann es, wie Adora sagte, sein, dass mit dem Haus tatsächlich etwas passiert ist (verkauft, verbrannt, verzockt, etc.). Dies wäre dann entsprechend abzubilden.


Edit: Äh, "morgen" (6.5) Abschlussprüfung. Ich hoffe, es ist gut gelaufen. Ich lass den Post trotzdem mal stehen. Vielleicht hat ja mal jemand die gleiche Frage.
devilwingz
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 05.05.2014, 09:10
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#10

13.05.2014, 20:22

Hallo, wir haben dieses Thema auch gerade in der Schule angefangen und bin darin ein Neuling :D ich hab da mal eine Frage zu einer Aufgabe zur Berechnung des Zugewinnausgleichs mit Schulden :-| :

Fall (ohne Schulden):
AV Mann: 100.000,00 € - EV Mann: 100.000,00 €
AV Frau: 10.000,00 € - EV Frau: 20.000,00 €
Zugewinn: 0,00 € Mann und 10.000,00 € Frau.
Ausgleichsforderung 5.000,00 € (10.000,00 € : 2 = 5.000,00 €) zu Gunsten des Mannes.

Fall (mit Schulden)
AV Mann: 20.000,00 € - EV Mann 30.000,00 €
AV Frau: 10.000,00 € SCHULDEN - EV 40.000,00 €
Zugewinn: 10.000,00 € Mann und ..??... Frau

Ist es nicht eigentlich so, dass bei der Berechnung des Anfangs- und Endvermögens und beim Zugewinn die Schulden immer mit 0 € angesetzt werden, also man grundsätzlich nicht mit Minusbeträgen rechnet? :thx
Antworten