Halli hallo,
meine Kollegin hat mich eben etwas verwirrt, deswegen kurze Frage:
In einem Verfahren hat die Gegenseite PKH bewilligt bekommen und hat jetzt ihre Kosten zwecks ERstattung von der Staatskasse angemeldet, also KFA gestellt. Nur gibt es in diesem Verfahren noch keine Kostengrundentscheidung (Urteil oÄ).
Kann sie ihre Kosten denn schon vorher von der Staatskasse erstattet verlangen? Das hat ja an sich nichts mit einem späteren KF-Verfahren zu tun, denn dann müsste die Gegenseite nochmal KFA einreichen. Das bedeutet ja nur, dass sie ihre Kosten von der STaatskasse haben wollen, weil ihre Partei sie nicht zahlen kann.
Oder sehe ich das falsch?
KFA bei PKH vor Kostengrundentscheidung?
- Liesel
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Für einen PKH-Kostenerstattung braucht man keine KGE.
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