Einigungsgebühr-SW höher als VerfG-SW
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 368
- Registriert: 04.03.2009, 22:56
vielen dank
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
3101 Nr. 2entsteht für die Protokollierung nicht anhängiger Ansprüche.Gelini hat geschrieben:Dass die 0,8 VG entsteht, habe ich ja nie bezweifelt, aber entsteht sie wegen der Protokollierung oder schlicht weil sie nicht rechtshängig sind?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Die 0,8 VG entsteht, wenn über einen Gegenstand ein Vergleich protokolliert wird oder wenn über einen Gegenstand mit dem Ziel der Einigung verhandelt wird, der in diesem Verfahren nicht rechtshängig ist. Entscheidend ist das fett Markierte.
Das meinte ich, vielen Dank!Adora Belle hat geschrieben:Die 0,8 VG entsteht, wenn über einen Gegenstand ein Vergleich protokolliert wird oder wenn über einen Gegenstand mit dem Ziel der Einigung verhandelt wird, der in diesem Verfahren nicht rechtshängig ist. Entscheidend ist das fett Markierte.