keine Klagerwiderung - Gerichtstermin oder gleich Urteil

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Paragraphchen
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#1

13.10.2011, 12:18

Hallo,

wie sieht es aus, wenn ich die Verteidung anzeige und die Klageerwiderung aber nicht innerhalb der gesetzten Frist ausbringe?

Ergeht dann gleich VU oder muss Termin anberaumt werden?

Es ist dringend..
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Gelini
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#2

13.10.2011, 12:24

Nein VU kann es nicht geben, es kann nur sein, dass das Gericht euren Vortrag nicht mehr zulässt
Paragraphchen
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#3

13.10.2011, 12:32

den wollen wir auch nicht wirklich durchsetzen, unser Mandant benötigt nur etwas Zeit, um Geld aufzutreiben

habe gerade im Zöller gefunden, dass bei Versäumung der Klageerwiderungsfrist sofortige Terminsbestimmung erfolgen muss, ggfs. unter Hinweis auf § 296 ZPO verspätetes Vorbringen.

Auf jeden Fall: :thx
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rosa

#4

13.10.2011, 12:49

wie wärs mit einfachem Fristverlängerungsantrag?!
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Pepsi
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#5

13.10.2011, 12:59

habt ihr nun die VA rechtzeitig ausgebracht? wenn nicht erfolgt nämlich VU, ansonsten muss Termin anberaumt werden
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Gelini
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#6

13.10.2011, 13:10

@Pepsi:
Paragraphchen hat geschrieben:wie sieht es aus, wenn ich die Verteidung anzeige und die Klageerwiderung aber nicht innerhalb der gesetzten Frist ausbringe?
Ich würde schon davon ausgehen...

Aber die Fristverlängerung wäre natürlich wirklich eine Möglichkeit. So riskiert ihr keine Terminsanberaumung, wofür natürlich wieder Gebühren entstehen würden (da euer Mandant sowieso keine Reichtümer zu haben scheint :wink: ), sondern könntet dann die Forderung ausgleichen und der Rechtsstreit wird für erledigt erklärt.
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