Hallo,
ich bräuchte mal Hilfe bei einer Übungsfrage zum Thema "Mehrere Auftraggeber". Folgende Fragestellung:
RA Krüger macht für Fr. Müller und deren Sohn Johann außergerichtlich einen Ehegattenunterhaltsanspruch von 1.000 Euro monatlich und einen Kindesunterhaltsanspruch von 400 Euro monatlich geltend. Nach längerer Korrespondenz einigen sich die Parteien dahingehend, dass zu Abgeltung des Ehegattenunterhaltsanspruch eine einmalige Anfindungssumme von 50.000 Euro und ein monatlicher Kindesunterhalt von 350 Euro gezahlt wird.
Erstellen sie die Vergütungsberechnung von RA Krüger unter Ansatz der Mittelgebühr.
So, ich meine, dass ich hier keine Erhöhung von 0,3 berechnen kann, da es unterschiedliche Angelegenheiten sind. Ich müsste theoretisch zwei Rechnungen machen - eine für Ehegattenunterhalt und eine für Kindesunterhalt.
Kann mir jemand helfen? Würde ja meinen Lehrer fragen - aber wir haben Ferien...
Liebe Grüße
RVG - Mehrere Auftraggeber
- Fienchen
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Wenn ich dir Recht gebe, hab ich ja keins mehr...
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Denke nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken.
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Fienchen hat geschrieben:So, ich meine, dass ich hier keine Erhöhung von 0,3 berechnen kann, da es unterschiedliche Angelegenheiten sind. Ich müsste theoretisch zwei Rechnungen machen - eine für Ehegattenunterhalt und eine für Kindesunterhalt.
- Fienchen
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Danke euch für die schnelle Antwort. Als meine Chefin vorhin meinte, "nö, dass würde alles in einer Akte behandelt werden", war ich restlos verwirrt.
Ich könnte aber für beide Rechnungen auch noch eine Einigungsgebühr erheben, oder?
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Dass der RA beide Sachen in einer Handakte behandelt, ist für die korrekte Abrechnung zweitrangig!
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Ich denke, das müßte eine Angelegenheit mit mehreren Gegenständen sein. Also Zusammenrechnung der Werte, und aus der Summe sind GG und EG entstanden.
- Fienchen
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@ Ernie: das dachte ich mir, aber sie meinte es so, dass alles in einem "Abwasch" abgerechnet wird.
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