Selbstbeteiligung

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Zonnie
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#11

22.09.2011, 09:18

Darf ich mich hier mal anhängen?

Wir haben Mandantschaft, die vorsteuerabzugsberechtigt ist. Also rechne ich bei ihr ab 126,05 € SB + zzgl. MwSt. aus gesamter Rechnung.

Bei RS hab ich abgerechnet Verfahrensgebühr + Auslagenpauschale = 131,50 € abzgl. SB 126,05 €, bleibt 4,45 € zur Zahlung offen. Nun kam ein Schreiben, dass 131,50 € weniger als 150,00 € (SB) sind und daher nicht gezahlt werden könne. Ich habe den guten Mann dann mal angerufen und ihn darauf hingewiesen, dass Mandantschaft ja vorsteuerabzugsberechtigt ist und daher nur 126,05 € in Abzug zu bringen sind. Er meinte die SB 150,00 € sei eine Pauschale, bei der es nicht darauf ankomme ob Vorsteuerabzug oder nicht. Sprich ich müsse der Mandantschaft die volle Selbstbeteiligung zuschreiben.
Das kann ich mir kaum vorstellen und andere Rechtsschutzversicherungen haben auch den Abzug von 126,05 € akzeptiert.

Weiß jemand was? Vielleicht gibt es sogar Rechtssprechung und hat sie zur Hand?
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
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Gelini
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#12

22.09.2011, 09:32

Also mit Rechtsprechung kann ich leider nicht dienen, aber wir haben es auch immer so gehandhabt, dass wir von der Kostennote die 150,00 EUR brutto abgezogen haben und an die RS geschickt.

Dem Mandanten haben wir dann einfach 150,00 EUR ohne Ausweisung der USt in Rechnung gestellt, also nur darunter geschrieben, dass 19 % USt im Betrag enthalten sind. Müssen wir auch nicht, da das unter Kleinstbetragsrechnungen fällt. Aber wir hatten auch schon vorsteuerabzugsberechtigte Mdt. die dann extra nochmal eine mit ausgewiesener USt angefordert haben. Dann hab ich die USt rausgerechnet und den Nettobetrag hingeschrieben.

Aber die RSV hat meiner Meinung nach Recht, da ja irgendwer die USt auf die 126,05 EUR zahlen muss. Wer sollte das denn tun? Die RSV? Der Mdt. bekommt die USt ja sowieso vom FA wieder, es ist also nur ein durchlaufender Posten und es entsteht keine Mehrausgabe dadurch.
sasasen01
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#13

22.09.2011, 10:35

Ich schließe mich Gelini da voll und ganz an, wir handhaben das auch so.
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Zonnie
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#14

22.09.2011, 10:37

Der Rechtsschutzversicherung stell ich ja auch gar keine MwSt in Rechnung. Sondern ich rechne bei Mandantschaft ab 126,05 € SB (netto) zzgl. 24,80 € Mehrwertsteuer (19 % aus Rechnungsbetrag 155,30 €)
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Seneca
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Gelini
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#15

22.09.2011, 11:11

Naja, aber wenn du eine Kostennote schreibst und hierauf komplett die USt rechnest und dann aber von der Selbstbeteiligung nur den Nettobetrag abziehst, verbleibt ja die Umsatzsteuer vollständig bei der RSV
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Pisten_huhn83
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#16

22.09.2011, 11:26

Hallo,

wir machen das so, dass wir meistens bei vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten in der Rechnung gar keine SB abziehen (macht die RS ja schon von selbst) sondern die Originalrechnung an den Mandanten schicken, die wir vorher per Fax an die RS geschickt haben, und sagen ihm dann, dass er doch bitte die Mwst und die 150,00 € anweisen soll. Hat bis jetzt immer geklappt.

Bei nichtvorsteuerabzugsberechtigten Mandanten ziehe ich dann immer die SB ab, wenn die Rechnung an die RS geht
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
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Zonnie
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#17

22.09.2011, 11:39

Nein nein, der Rechtsschutzversicherung habe ich nur den Nettobetrag in Rechnung gestellt

Rechnung sah also an RS so aus:

Gegenstandswert: 1.200,00 €
1,3 Verfahrensgebühr NR 3100 VV RVG 110,50 €
Postpauschale 20,00 €
Zwischensumme netto 130,50 €
0 % Umsatzsteuer 0,00 €
abzgl. Selbstbeteiligung, netto 126,05 €
zu zahlender Betrag 4,45 €

und Rechnung an Mandant:

Selbstbeteiligung, netto 126,05 €
19 % Umsatzsteuer aus 155,30 € 24,80 €
(130,50 € zzgl. 19 % = 155,30 )
zu zahlender Betrag 150,85 €

So beim Gegenstandswert von € 1.200,00 fallen Gebühren inkl. MwSt. € 155,30 an. Mehr hab ich auch nicht abgerechnet (4,45 + 150,85 = 155,30 )
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Seneca
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#18

22.09.2011, 11:40

Pistenhuhn, es geht ja nicht darum ob sie abgezogen werden muss oder nicht. Sondern sind SB 150,00 € pauschal, so wie der Sachbearbeiter dies behauptet oder sind sie brutto.
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
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Gelini
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#19

22.09.2011, 11:51

Na aber die RSV ist doch nicht dafür da, um die USt zu zahlen :?: Meines Erachtens zahlt hier die RSV gar nichts, weil bis 150,00 EUR Höhe der Mandant die Kosten selbst zu tragen hat. Die RSV ist doch nicht das Finanzamt!

Vorsteuerabzugsberechtigt heißt doch nicht, dass keine USt gezahlt werden muss, sondern dass sie gegenüber dem FA geltend gemacht werden kann.
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#20

22.09.2011, 11:54

Wir reden wohl aneinander vorbei. Die RS zahlt doch gar keine MwSt sondern nur der Mandant. Aber in meinen Augen ist die RS doppelt gut gestellt wenn sie 150,00 € brutto = netto abzieht bei einem vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten...
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