Wenn sie die Prüfung nicht besteht, muss sie ihr Chef bis zur Möglichkeit der nächsten Wiederholung weiterbeschäftigen. Das wäre bei uns im November so gewesen.
Und wenn sie die Prüfung besteht und das auch weiß, dann endet die Ausbildung mit der Bekanntgabe.
Wie lange geht denn nun die Ausbildung?
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ahso ja stimmt, genau so war dasGelini hat geschrieben:Wenn sie die Prüfung nicht besteht, muss sie ihr Chef bis zur Möglichkeit der nächsten Wiederholung weiterbeschäftigen. Das wäre bei uns im November so gewesen.
Und wenn sie die Prüfung besteht und das auch weiß, dann endet die Ausbildung mit der Bekanntgabe.
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Bei mir stand es damals im Ausbildungsvertrag drin unter "Vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses".
1. Die Berufsausbildung endet am 31.07.20xx
...
3. Besteht der Auszubildende vor Ablauf der unter Nr. 1 vereinbarten Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Tage der Feststellung des Prüfungsergebnisses.
1. Die Berufsausbildung endet am 31.07.20xx
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3. Besteht der Auszubildende vor Ablauf der unter Nr. 1 vereinbarten Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Tage der Feststellung des Prüfungsergebnisses.
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Danke Leute, hätt ich mir nur mal den Ausbildungsvertrag angeschaut xD Unter dem Datum steht in kleiner Schrift, dass die Ausbildung mit Abschluss der Prüfung endet vor dem oben eingetragenen Datum
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manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nichtAzubienchen hat geschrieben:Danke Leute, hätt ich mir nur mal den Ausbildungsvertrag angeschaut xD Unter dem Datum steht in kleiner Schrift, dass die Ausbildung mit Abschluss der Prüfung endet vor dem oben eingetragenen Datum
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Klar mit Bestehen der Prüfung! Sonst müssten ja alle, die die Ausbildung verkürzen nach der Prüfung noch ein halbes (bzw. 1 Jahr) Azubi bleiben hehe
Bei mir steht z. B. auch im Vertrag Sommer 2012, aber ich habe die mündliche im Januar ![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
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Hallöchen ausgelernte und auszubildende Kollegen =)
Ich hoffe sehr, Ihr könntet mir zu diesem Thema nochmal schnell helfen!!!!
Endlich vorbei - erst mal - die Lernerei für die schriftliche Prüfung (Juhu =)=)=)=))! Es bleibt die mündliche im Januar!!!
Ich sage trotzdem: DAS SCHLIMMSTE IST ÜBERSTANDEN!!
Nun ist es "glücklicherweise" so, dass ich in meiner Kanzlei gern gesehen bin
und deshalb zunächst für 16 Std/ Woche bleiben soll nach der Ausbildung! In der Schule vergewisserte ich mich, dass das Ausbildungsverhältnis auch mit Bestehen und Bekanntgabe der Ergebnisse endet. Freute mich auf die bald kommende viele Freizeit (mit dem schlechten Gewissen, dass das mit dem Geld sehr knapp wird =)) Nun denn, suchte ich zuhause nach Zeugnissen, um evtl. eine Bewerbung loszuschicken und stieß auf meinen Ausbildungsvertrag, der lt. § 4 Nr. 1 zum 31.01.12 endet, jedoch Nr. 3 dieses wiederum aufhebt. ABER!!! Nr. 3 ist durchgestrichen!
ist es auch so ok!? Oder könnt ihr mich doch irgendwie glücklich machen =)
durchgestrichen von meiner Chefin..damals!! Ich hoffe, Ihr versteht was ich von Euch will =)
Ich hoffe sehr, Ihr könntet mir zu diesem Thema nochmal schnell helfen!!!!
Endlich vorbei - erst mal - die Lernerei für die schriftliche Prüfung (Juhu =)=)=)=))! Es bleibt die mündliche im Januar!!!
Ich sage trotzdem: DAS SCHLIMMSTE IST ÜBERSTANDEN!!
Nun ist es "glücklicherweise" so, dass ich in meiner Kanzlei gern gesehen bin
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durchgestrichen von meiner Chefin..damals!! Ich hoffe, Ihr versteht was ich von Euch will =)