KFA nur per Fax

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Pepsi
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#91

16.09.2011, 13:22

habe jetzt nochmal den 104 gelesen und ich denke hier ist ganz klar die KOSTENRECHNUNG des Gerichts gemeint, die muss ja auch beigefügt sein, sonst weiß man ja gar nicht, wie das Gericht seine Gebühren berechnet (und sie ist auch immer beigefügt, bloß bei gewissen Gerichten in Hamburg nicht, die kennen das anscheinend nicht)

@Immi: ja genau oder halt RS Vers. oder so, aber da schmeiße ich die Abschrift weg, weil ich das faxe und dann die begl. Abschrift nehme :mrgreen: die Akte muss ja nicht unnötig dick werden
gkutes

#92

16.09.2011, 13:24

also ist es gar nicht so, dass laut Gesetz dem KFB der KFA beigefügt sein muss??
Zuletzt geändert von gkutes am 16.09.2011, 13:24, insgesamt 1-mal geändert.
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jojo
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#93

16.09.2011, 13:24

Es ist die Kostenrechnung des § 103, die nach 104 beizufügen ist, ganz einfach. Ob da noch gerichtliche Kostenrechnungen beizufügen sind, hängt vom Umständen des Einzelfalles ab.

Das ist in der KostVfg geregelt.
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gkutes

#94

16.09.2011, 13:31

103 ist aber eine Berechnung.... :heul wie gesagt - ich hatte die Überlegung wirklich ernst gemeint.

Fazit:
In halb Deutschland reicht es zweifach, die andere Hälfte schickt halt 3. Weil die eine Hälfte halt dann den KFA mit dem KFB zugeschickt bekommt und die anderen eben nicht. So.
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Pepsi
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#95

16.09.2011, 13:32

@jojo: du widersprichst dich, erst schreibst du, dass die KOstenrechnung beizufügen ist und dann schreibst du, dass ob die beigefügt werden muss vom Einzelfall abhängt..?!?
(die Kostenrechnung ist m.E. immer beizufügen, sonst kann ich doch die GK gar nicht prüfen..)
Maximum
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#96

16.09.2011, 13:38

Ich schicke grundsätzlich keine einfachen Abschriften durch die Gegend egal welches Bundesland! Außer das Gericht ordnet an, bitte so und so viele Abschriften mitschicken bzw. gleich mal gem. § 195 ZPO zustellen mit so und so vielen Abschriften.

Wär ja noch mal schöner wenn sich da einer beschwert.. dann hätt ich das gern schriftlich vom Gericht, dann kann ich die Kopiekosten wenigstens festsetzen lassen.

Nur per Fax hab ich bisher nicht ausprobiert, würd ich aber auch nicht machen.
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jojo
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#97

16.09.2011, 13:39

Pepsi: Hast du mal in die KostVfg geguckt ?

Sorry, ihr konstruiert hier was, was nicht haltbar ist...

Für mich ist daher eod
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rosa

#98

16.09.2011, 13:59

du widersprichst dich
:auslach :auslach
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#99

16.09.2011, 14:11

ne noch nicht, wo soll das genau stehen, bevor ich jetzt die 30 Seiten durchlese

@Immi: lachst du jetzt über mich? :oops:
gkutes

#100

16.09.2011, 14:17

och immi :?

dass ich die KostVfg nicht kenne, brauche ich mir nicht vorwerfen lassen ...

jetzt hab ich mir dann auch doch mal den Zöller (28. Aufl) geschnappt.
§104 Rn 7
Dem zahlungspflichtigen Sch ist eien begl Abschrift des KFB oder die Gerichtsentscheidung zur Kostenfestsetzung mit (begl oder unbeglaubigter) Abschrift der Kostenrechnung vAw zuzustellen. Wird zur Gewährung rechtl Gehörs die Kostenrechnung dem Gegner schon formlos zur Stellunnahme zugesandt, muss mit dem KFB eine Abschrift des Kostenfestsetzungsantrages zugestellt werden, sofern der Beschluss darauf Bezug nimmt; anders, wenn rechtl Gehör förmlich gewährt worden war.


Damit ist es jetzt hoffentlich klar, dass es halt so oder so gemacht werden kann und keine der beiden Vorgehensweisen hier nicht richtig oder gar falsch ist
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