Saldo aus KAA in Aktenkonto

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#1

01.09.2011, 10:31

Guten Morgen :wink:

Ich habe ein Problem mit einem Aktenkonto. Es geht um Trennungsunterhalt, unsere Mandantin ist Klägerin und hat PKH mit Ratenzahlung.
Inzwischen ist die Sache (Gott sei Dank) abgeschlossen, Urteil ist im März ergangen, unsere Mandantin bekommt Trennungsunterhalt. Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 1/4 unsere Mandantin, zu 3/4 die Gegenseite. Im April haben wir dann KAA über Verfahrens- und Terminsgebühr gestellt, insgesamt 1.588,65 €. Die Gegenseite genauso. Kurz darauf haben wir dann noch PKH abgerechnet i.H.v. 755,65 €, wurde vom Gericht auch gezahlt.
Im Juli kam dann der KFA, wonach der Beklagte 794,32 € + Zinsen zahlen muss, insgesamt 804,12 €, die er auch gezahlt hat.

Nun weiß ich aber nicht was ich mit dem Aktenkonto anfangen soll. Der KAA i.H.v. 1.588,65 € ist komplett im Aktenkonto eingebucht, wurde aber logischerweise nicht komplett bezahlt, sondern nur i.H.v. 804,12 € von der Gegenseite. Wodurch jetzt noch 784,53 € im Soll übrig sind.
Hätte ich den KAA erst gar nicht nicht ins Aktenkonto buchen sollen, sondern erst auf die Zahlung der Gegenseite warten sollen und dann eine Rechnung über diesen Betrag (804,12 €) erstellen sollen, damit ich auf 0 auskomme? Und wie bekomme ich das Konto jetzt auf Null? Saldenübernahme oder Storno Gebührensollstellung über AltGr + y kommen mir etwas primitiv vor, sind aber die einzigen Möglichkeiten die ich kenne, ein Konto auf 0 zu ziehen.

Ich bin jetzt im 2. Lehrjahr und hab noch nicht viel Ahnung vom Kostenfestsetzungsverfahren und Aktenkonten sind sowieso mein Feind. :D

Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand helfen kann, damit ich meinen Chef endlich ruhigstellen kann. :roll:

PS: Wenns hier nicht reingehört, bitte verschieben. Ich war mir nicht sicher. :thx
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Tigerle
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#2

01.09.2011, 10:52

Bei dem Problem mit dem Buchen kann ich Dir jetzt leider nicht helfen. Aber es gehören meines Erachtens nicht die kompletten 804,12 € auf Honorar gebucht, da hier ja Zinsen für den Anwalt mit enthalten sind. Zinsen müssen auch als solche gebucht werden, sonst muss ja Dein Anwalt für die Zinsen auch die Mehrwertsteuer abführen, was nicht richtig wäre.
Meines Erachtens hätte ins Soll gehört der Betrag aus dem PKH-Antrag, also die 755,65 € sowie die von der Gegenseite zu tragenden 794,32 €. Da die Mandanten Ratenzahlung bewilligt bekommen hat, bekommt Ihr ja evtl. nochmals einen Betrag vom Gericht (hier muss dann aber, wenn nicht schon geschehen nochmals ein Antrag gestellt werden) im PKH-Verfahren. Dann könnte der weitere Betrag ins Soll gestellt werden. Da ich die Ratenhöhe nicht kenne, ist es schwer zu sagen, ob und in welcher Höhe tatsächlich noch Geld fließen wird.

Hoffe bezüglich Deiner Buchung kann Dir noch jemand mit mehr RA-Micro-Erfahrung helfen. Ich habe nur RA-Micro-Erfahrung da war das ganze noch nicht in den Anfangsschuhen :wink:
suzette
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#3

01.09.2011, 10:53

> Hätte ich den KAA erst gar nicht nicht ins Aktenkonto buchen sollen, sondern
> erst auf die Zahlung der Gegenseite warten sollen und dann eine Rechnung über
> diesen Betrag (804,12 €) erstellen sollen, damit ich auf 0 auskomme?

ja :wink:

> Und wie bekomme ich das Konto jetzt auf Null? Saldenübernahme oder Storno
> Gebührensollstellung über AltGr + y kommen mir etwas primitiv vor, sind
> aber die einzigen Möglichkeiten die ich kenne, ein Konto auf 0 zu ziehen.

"AltGr + y" (RA-MICRO) wäre im Moment das Einfachste.

Bei Rechnungen, die auf den Mandanten - insbesondere Gewerbetreibende - lauten,
müssen Stornierungen aber über die Funktion "G84-Gutschrift" (RA-MICRO) erfolgen.
Hier lassen sich ggf. auch nur Teilbeträge stornieren.

Gewerbetreibende benötigen für ihre eigene Buchhaltung eine Stornorechnung,
um die ursprüngliche Rechnung zu korrigieren. Hier zählen sowohl Rechnungen als
auch Stornorechnungen für die zu entrichtende Umsatzsteuer. Im Gegensatz dazu
stellt beim Rechtsanwalt (Freiberufler) erst die Bezahlung der Rechnung eine zu
versteuernde Einnahme dar. Das Versenden oder Buchen einer Rechnung sind hier für
die Steuer ohne Belang.

Wegen der Zinsen aus dem KFB siehe oben (Tigerle).
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#4

01.09.2011, 11:02

Danke sehr für eure Antworten, Tigerle und suzette! :)

Okay, dann weiß ich jetzt für die Zukunft Bescheid, dass ich KFA´s und KAA´s nicht beim Erstellen direkt einbuche sondern auf die Zahlung warte. Man lernt doch immer wieder dazu... :D

Hm... Also muss ich das jetzt notgedrungen über AltGr + y machen? Und was nehm ich dann da? Saldenübernahme?

Ja, das man Rechnungen nur über Gutschrift stornieren soll, weiß ich. Aber der KAA hat bei uns keine Rechnungsnummer und meines Wissens nach kann man Gutschriften nur für Rechnungen mit Nummer machen, oder?
suzette
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#5

01.09.2011, 11:08

1. "S Storno Gebührensollstellung" 38,68 € (1.588,65 - 755,65 - 794,32) mit 19 % MwSt
2. "Z Kostenzinsen" 9,80 € mit 0 % MwSt

Wir buchen KAA's und KFA's überhaupt nicht ins Aktenkonto. Wenn der Mandant keine PKH hat bekommt er parallel eine Rechnung. Differenzen wie in diesem Fall buchen wir erst nach Zahlungseingang nach.
readme

#6

01.09.2011, 11:26

Okay, ich glaub ich habs kapiert. :idea:

Das werd ich in Zukunft auch nicht mehr machen, macht nichts als Arbeit. Das Problem haben wir in der Einkommensteuer-Unterakte nämlich auch. Dann mach ich mich mal fröhlich ans rumstornieren. :roll:

:thx
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