Bitte dringend um Hilfe

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DeniseK
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#1

26.08.2011, 09:29

Mein Chef will das ich ne Schweigepflichtsentbindung auftreibe die meinen Chef von der Schweigepflicht entbindet! Mandant hat ihm den Auftrag erteilt das er das in einer Sache darf! Gibts da ein Forumlar oder irgendwas dafür oder muss ich selber schreiben und wenn ja was muss ich da beachten?

Wär lieb wenn mir jemand helfen kann! LG
jujo
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#2

26.08.2011, 09:53

pn :)
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Aurora-Sun
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#3

26.08.2011, 11:15

Sorry, aber ne pn hilft allen Mitgliedern, die vllt. zukünftig ein ähnliches Problem haben, wirklich nicht weiter :?
jujo
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#4

26.08.2011, 12:27

...das ist wohl wahr...
habe es DeniseK als pn geschickt und eigentlich hier auch nochmal gepostet. aber anscheinend wollte das mein PC nicht so ganz :fluch war keine böse absicht :(

also hier nochmal ein versuch, hoffe jetzt klappts:

"hab ich beim googlen gefunden:
http://www.ra-andreas-will.de/schweigep ... anwalt.pdf" target="blank
oder die:
http://www.rechtsanwalt-gerlach.com/tip ... erlach.pdf" target="blank
oder google einfach mal selbst "anwalt von der schweigepflicht entbinden",:-)
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Aurora-Sun
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#5

26.08.2011, 13:37

Kenn ich...manchmal führen die pc's einen ganz schön an der Nase rum ;)

Danke fürs nachtragen :D
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Pepsi
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#6

28.08.2011, 14:53

die Überschrift hilft einem aber auch nicht weiter den Thread später nochmal zu finden
war es nicht so, dass das Wort Hilfe automatisch rausgefiltert wird.. naja
auf jeden Fall bitte die Frage in Kurzform in die Überschrift packen, dazu ist sie ja da
Annushka86
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#7

22.09.2011, 13:48

hallo, hab ne Frage...bin gerade beim Erstellen einer Kostennote im Strafrecht und weiß nicht, ob ich die 4141 VV zusätzliche Gebühren mitrechnen soll, wenn mein Chef nur die einmal die Staatsanwaltschaft angerufen hat und telefonisch wegen Minderung des Strafbefehls die Sache geregelt hat....... kriegt er trotzdem ein 4141 Gebühr? oder nicht....
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Adora Belle
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#8

22.09.2011, 14:13

Ich habe Deine Frage in dem von Dir eröffneten Thread bereits beantwortet. Bitte nicht mehrfach posten, das erschwert die Übersicht.
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