die Revisionsfrist von einer Woche!
die Frist für die Kündigungsschutzklage von drei Wochen!
Zivilsachen
Notfrist v. 2 Wochen für die Verteidigungsanzeige
weitere 2 Wochen zur Klageerwiderung
ein Monat ab Zustellung des Urteils I. Instanz - Berufung einlegen
zwei Monate ab Zustellung des Urteils I. Instanz - Berufungsbegründung
zu beachten wäre da die Regelung bei dem "schriftlich" nicht vorliegenden Urteil!
Fristen für Rechtsbehelfe etc. pp
......hier könnt ich ewig weitermachen!
Leider ist mein Gesetzestext in meinem Zimmer, sonst würde ich das noch mit den passenden Gesetzesstellen ausstaffieren!
Übersicht Fristen
hmmm....Pepsi hat geschrieben:die Frist für die Klageerwiderung kann aber manchmal auch 3 Wochen sein..
die Frist für die Verteidigungsanzeige ist eine Notfrist!
Generell gilt: nach weiteren zwei Wochen ab Zustellung (EB, PZU), außer das Gericht beschließt etwas anderes!
Weis einer wo es eine gute Übersicht für Straf/ Bußgeldsachen bezgl. Fristen gibt? Ich find irgendwie keine gute Übersicht.
Die Übersicht, welche zum Dowload zur Verfügung steht habe ich schon angeschaut aber da sind ja die speziellen Fristen für Strafsachen nicht.
Danke schonmal im Vorraus.
Die Übersicht, welche zum Dowload zur Verfügung steht habe ich schon angeschaut aber da sind ja die speziellen Fristen für Strafsachen nicht.
Danke schonmal im Vorraus.
Geb mal bei g**gle ein: Fristensammlung
Das sind die wichtigsten Fristen in einer Tabelle.
Du kannst ja die Liste ausdrucken und von Hand ergänzen, welche dir fehlen. Bevor du ewig suchst, kannst du sie auch einzeln nachschauen und dann dazuschreiben. Geht sicherlich schneller und einfacher.
Das sind die wichtigsten Fristen in einer Tabelle.
Du kannst ja die Liste ausdrucken und von Hand ergänzen, welche dir fehlen. Bevor du ewig suchst, kannst du sie auch einzeln nachschauen und dann dazuschreiben. Geht sicherlich schneller und einfacher.
Bin da auch nur durch Zufall drübergestolpert. Wenn man etwas sucht, findet man es natürlich nicht, wenn man dann aber was völlig anderes sucht, findet man das was man mal vor langer Zeit mal gesucht hat
Aber die Tabelle finde ich wirklich praktisch und übersichtlich.
Aber die Tabelle finde ich wirklich praktisch und übersichtlich.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Ich muss den Beitrag mal hochziehen und fragen, ob jemand von Euch eine übersichtliche Fristentabelle hat?
Ich selbst benötige die ja nicht unbedingt, aber mir fehlt die Zeit eine zu erstellen und während meines Urlaubs bekomme ich eine Vertretung, die mit der Rechtsanwaltstätigkeit gar nichts zu tun hat. Ich lerne sie grad ein bißchen ein....aber Ihr wisst ja selbst, dass man niemandem in zwei Wochen unseren Beruf beibringen kann. Von daher wäre mir mit einer solchen Tabelle wahnsinnig geholfen. Die Website zu obigem Link existiert leider nicht mehr.
für Eure Hilfe
Ich selbst benötige die ja nicht unbedingt, aber mir fehlt die Zeit eine zu erstellen und während meines Urlaubs bekomme ich eine Vertretung, die mit der Rechtsanwaltstätigkeit gar nichts zu tun hat. Ich lerne sie grad ein bißchen ein....aber Ihr wisst ja selbst, dass man niemandem in zwei Wochen unseren Beruf beibringen kann. Von daher wäre mir mit einer solchen Tabelle wahnsinnig geholfen. Die Website zu obigem Link existiert leider nicht mehr.
für Eure Hilfe
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- sunny84
- chronisch müde
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1898
- Registriert: 15.06.2007, 20:39
- Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
- Software: Andere
- Wohnort: in der schönen Eifel
Guck mal hier im Forum unter Downloads, da gibts zwei Fristentabellen
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 5
- Registriert: 14.03.2011, 20:47
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: AnNoText
Ich hoffe, ich schreib nichts doppelt, hab jetzt nicht alles haarklein gelesen, aber ich finde, man sollte das auch immer im Hinterkopf behalten:
Berufungsfrist 1 Monat ab der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils,
spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung.
Berufungsfrist 1 Monat ab der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils,
spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung.