eine apostillierte aktuelle Registerauskunft anfordern.

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Sungirl
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#1

18.08.2011, 14:47

Reicht es aus?

hiermit zeigen wir Ihnen an, dass wir die Firma XY, vertreten.

Zwecks Vorlage in Russland bitten wir um Übersendung einer apostillierten aktuellen Registerauskunft.


??????
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#2

18.08.2011, 15:34

Was stellst du dir denn unter einer Registerauskunft vor? Ich gehe davon aus, dass du damit einen Handelsregisterauszug meinst. Ich würde schreiben: Bitte übersenden Sie uns einen beglaubigten Auszug aus dem Handelsregister der Gesellschaft **** (HRB **** / HRA ****). Zwecks Verwendung des Auszuges in Russland bitten wir ferner um die Erteilung einer Apostille. Kosten können uns aufggegeben werden.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
Jupp03/11

#3

18.08.2011, 15:38

M. E. ist für die Erteilung der Apostille das LG zuständig. Im übrigen wie No.Me.
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#4

18.08.2011, 15:48

Wenn ich mich richtig erinnere gab das AG damals den Auszug direkt weiter an das LG.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
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