Hallo,
ist der richtige Rechtsbehelf der Widerspruch, wenn man sich gegen die Kostenentscheidung im Widerspruchsverfahren wenden will? Oder die Klage?
Jobcenter weist Widerspruch im Übrigen zurück und will Kosten anteilig übernehmen.
Kann hier jemand weiterhelfen?
Ganz herzlichen Dank!!!
GG. Kostenentscheidung im Widerspruchsverfahren SozR
- Liesel
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Widerspruch gegen einen Widerspruchsbescheid???? Wo hast du das denn gefunden?
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Es geht hier wohl um den Rechtsbehelf der Kostenentscheidung im Widerspruchsbescheid
Greetz
^^hört sich also nach "Abhilfeverfahren" an, in dem die Kostentscheidung ergangen ist - Rechtsbehelf = Widerspruch gg. die KE.^^Snuggles hat geschrieben:...weist Widerspruch im Übrigen zurück und will Kosten anteilig übernehmen.
Greetz
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
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Hieran schließt sich meine Frage an...
wenn der Widerspruch gegen die Kostenentscheidung gemacht wurde (Kosten sollten nicht übernommen werden) und dem diesem nun abgeholfen wurde mit dem Hinweis, dass die Kosten des WS-Verfahrens auf Antrag erstattet werden, heißt das dann für mich, dass ich zwei Widersprüche abrechnen kann?
Also einmal den ursprünglichen, dessen Kosten nun getragen werden und den WS gegen die Kostenentscheidung.... oder kann ich nur einmal nach 2400 abrechnen bzw. kann ich dann die Erhöhung dazu nehmen, weil man ja letztlich gegen zwei Bescheide vorgegangen ist?
Über hilfe freue ich mich
wenn der Widerspruch gegen die Kostenentscheidung gemacht wurde (Kosten sollten nicht übernommen werden) und dem diesem nun abgeholfen wurde mit dem Hinweis, dass die Kosten des WS-Verfahrens auf Antrag erstattet werden, heißt das dann für mich, dass ich zwei Widersprüche abrechnen kann?
Also einmal den ursprünglichen, dessen Kosten nun getragen werden und den WS gegen die Kostenentscheidung.... oder kann ich nur einmal nach 2400 abrechnen bzw. kann ich dann die Erhöhung dazu nehmen, weil man ja letztlich gegen zwei Bescheide vorgegangen ist?
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