Vorab entschuldige ich mich für die dumme Frage aber ich stehe grade völlig auf dem Schlauch
Der Fall war vor dem Amtsgericht und es wurde Berufung eingelegt durch die Staatsanwaltschaft. Ich soll nun eine Akteneinsicht beim Berufungsgericht beantragen. Ich bin mir jetzt aber nicht sicher an welches Gericht ich mich wenden soll - ist das Beufungsgericht in dem Fall das Amtsgericht?
Sorry nochmal für diese dumme Frage.... und schon vorab danke für Eure Hilfe
Akteneinsicht beim Berufungsgericht
- Adora Belle
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Das Berufungsgericht ist das Landgericht - § 74 Abs. 3 GVG. Grundsätzlich findest Du solche Regelungen im GVG oder in den jeweiligen Prozeßordnungen, ZPO, StPO, VwGO.
meines Erachtens legst du nur Berufung beim Amtsgericht ein, Berufungsgericht ist dann aber das Landgericht, also würde ich die AE dann an das Landgericht schicken
ansonsten, wenn ich nicht weiter weiß, habe ich auch schon paar mal in Sachen beim Gericht angerufen und die haben mir bisher immer geholfen
vielleicht ist das ja auch eine Möglichkeit, da musst du dich aber jetzt beeilen, denn die machen doch alle gegen 12 Uhr zig
ach ja, dumme Fragen gibt es nicht
LG Dresden-Girl
ansonsten, wenn ich nicht weiter weiß, habe ich auch schon paar mal in Sachen beim Gericht angerufen und die haben mir bisher immer geholfen
vielleicht ist das ja auch eine Möglichkeit, da musst du dich aber jetzt beeilen, denn die machen doch alle gegen 12 Uhr zig
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Ähm nö. Die Berufung wird beim AG eingelegt, da sieht man erstmal noch gar nix. Zudem hat ja hier die StA die Berufung eingelegt.
wir sind doch Frauen, die blamieren sich nicht, die dürfen das manchmal muss man das einfach mal ausnutzen