jeweiliger Streitwert MB - VB - ZV

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
unkunkel
Forenfachkraft
Beiträge: 138
Registriert: 26.02.2009, 16:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

29.07.2011, 08:43

Während meiner Ausbildung war ich in einer Kanzlei, in der die Zwangsvollstreckung so gut wie keine Rolle gespielt hat - deswegen stehe ich jetzt bei meinem neuen Arbeitgeber etwas auf dem Schlauch. :?

Mir geht es um die jeweiligen Streitwerte eines MB, VB und der Zwangsvollstreckung.
hier: Geltendmachung unserer Rechtsanwaltsgebühren gegenüber der Gegenseite. Die waren im außergerichtlichen Verfahren 229,55 EUR.

SW für MB ist dann m. E. ja einfach nur 229,55 EUR.

SW für den VB?? Gute Frage. :roll: Ebenfalls 229,55 EUR? Oder kann ich da auch die RA-Kosten für den Antrag auf den Erlass eines MB hinzurechnen, plus Zinsen? Ich habe als Grundlage für den Antrag auf Erlass eines VB nun einfach nur die Hauptforderung genommen, gemäß § 43 (1) GKG - wenn Zinsen und Kosten als Nebenforderung betroffen sind, werden sie nicht berücksichtigt. Richtig?

Dann: SW für die ZV? Gemäß § 25 RVG (1) I ist die vollstreckende Geldforderung einschließlich der Nebenforderungen in Ansatz zu bringen. Mein Problem: was sind Nebenforderungen und was sind keine Nebenforderungen? Kann ich Zinsen, Gerichtsgebühren und RA-Gebühren dem Streitwert hinzurechnen?

Ich bin irgendwie total überfordert.. :roll:
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2463
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#2

29.07.2011, 10:26

SW für Mb und Vb = HF 229,55

SW für ZV = HF, Zinsen, GK + RA Geb. für Mahnverfahren + Zinsen.
Antworten