unerklärliche Überweisung auf Rechtsanwaltskonto

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Goldlöckchen

#11

26.07.2011, 15:57

Habt Ihr gegen jemand eine Strafanzeige gemacht und das ist vielleicht die Schadenswiedergutmachung?
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charly03
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#12

26.07.2011, 15:58

Evtl. hat diese Frau A.F. auch nur eine Überweisung für eine andere Person getätigt und ihr könnt sie deshalb nicht im Mandantenverzeichnis finden.
Ich würde auch versuchen, hier entweder über die Bank oder aber über das Gericht in Erfahrung zu bringen.
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Tigerle
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#13

26.07.2011, 16:01

Davy Jones’ Locker hat geschrieben:17 AR 17/10 spricht für ein Gerichts- oder Staatsanwaltschaftsaktenzeichen (AR = Allgemeines Register)
708 Js 20093/09 ist ein Zeichen der Staatsanwaltschaft
so sehe ich das auch. Hast Du denn nähere Angaben zur Zahlenden herausgefunden ? Vielleicht von wo die Dame ist ?

Ich würde mal mit dem vermeintlichen Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft versuchen bei Gericht etwas rauszufinden.

Vielleicht ist ja wirklich in einem Strafverfahren verurteilt worden, dies als Widergutmachung etc. zu zahlen. Wenn Sie es in fremden Namen überwiesen hat, dann könnt Ihr den Namen ja nicht finden.

Wenn Du weisst, wo die Dame wohnt, bzw. von welcher Bank das Geld kam, dann würde ich mal über das örtliche nach deren Telefonnummer suchen.
marija
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#14

26.07.2011, 16:13

Mit einem falschen Aktenzeichen des Gerichts? Wir vermuten eher etwas strafrechtliches und beobachten unser Geschäftskonto. Im Zweifel muss halt einer mal zur Polizei. Wir sind so über sensibel, weil wir zufällig auf folgenden Artikel der RAK gestoßen sind:


http://www.rak-berlin.de/site/DE/int/01 ... ?list=TRUE" target="blank
grommelie
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#15

26.07.2011, 16:18

Ich kann mir schlecht vorstellen, dass Betrüger so "clever" sind und 600 EUR ausgeben, um sich dann beispielsweise 2000 EUR zu holen
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#16

26.07.2011, 16:20

Da geht es aber um Abbuchungen! Ich würde schnellstens bei der StA nachforschen, wenn das eine Geldstrafe ist und das Geld ist ein Irrläufer und liegt noch länger, könnte das Ärger geben. Wir kennen doch alle unsere Mandanten, statt auf das angegebene Konto wird mal eben auf das Geschäftskonto gezahlt und wir haben die Arbeit :roll:
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#17

26.07.2011, 16:21

Die Dame, oder besser den Namen gibt es in Deutschland mehrfach. DIe BZL ist Heidelberger Volksbank. Wir haben dort keine Fälle. An das Märchen, dass unsere Kontonummer nur versehentlich vertauscht wurde, glauben wir nicht, weil das Aktenzeichen nur auf den ersten Blick ausschaut wie vom Gericht

7 AR 17/10 708JS 20093/09

kann es beim besten willen nicht geben. Wir sind dem falschen AKZ nämlich auch aufgesessen und haben unsere Strafakten kontrolliert wer JS 20093/09 haben könnte. Bis wir uns die ersten Zeichen näher angesehen haben.

Ach ja kennt Ihr alle schon die Seite:

http://www.ckonto.de/index/kontonummer_ueberpruefen.htm" target="blank

dort kann man mit Konto Nr. und BZL schauen ob das Konto noch existent ist und zu welcher Bank es gehört. Vielleicht kann ja jemand den Link mal gebrauchen.
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charly03
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#18

26.07.2011, 16:21

grommelie hat geschrieben:Ich kann mir schlecht vorstellen, dass Betrüger so "clever" sind und 600 EUR ausgeben, um sich dann beispielsweise 2000 EUR zu holen
Kann ich mir auch nicht vorstellen.
Und wer sagt, dass das Az des Gerichts falsch ist?
Ich würd da einfach mal anrufen und freundlich versuchen, was in Erfahrung zu bringen. Meistens sind die dort ja doch sehr hilfsbereit.
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#19

26.07.2011, 16:22

JSanny hat geschrieben:Da geht es aber um Abbuchungen! Ich würde schnellstens bei der StA nachforschen, wenn das eine Geldstrafe ist und das Geld ist ein Irrläufer und liegt noch länger, könnte das Ärger geben. Wir kennen doch alle unsere Mandanten, statt auf das angegebene Konto wird mal eben auf das Geschäftskonto gezahlt und wir haben die Arbeit :roll:
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#20

26.07.2011, 16:23

Bei welchem Gericht will man da anrufen. Wir sitzen in Leipzig. Das Konto in Heidelberg. Wir haben keinen Mandanten oder Gegner in Heidelberg und Umgebung. Sonst hätten wir die Sache auch gar nicht hinterfragt. Das Geld ist ja nicht von einer Landesjustizkasse, sondern eben von einer Frau F.
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