KFA § 55 RVG + § 126 ZPO

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#1

21.07.2011, 16:13

Hallo,

ich habe ein Formulierungsproblem. Folgender Fall:

Wir haben PKH bewilligt bekommen. Haben gegenüber der LJK schon einen Vorschuss für die 1,3 VG bekommen.

Termin hat stattgefunden, VU ist ergangen.

In meinem KFA kann ich ja die 1,3 nicht mehr festsetzen lassen. Die Differenz zwischen Wahlanwaltsgebühren und PKH-Gebühren berechnet sich ja trotzdem aus allen Gebühren. Wie mach ich das dem Gericht formulierungstechnisch am besten klar??

Bin gerade am Verzweifeln... :-(
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Ciara
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#2

21.07.2011, 16:15

Mach doch eine Gesamtabrechnung und ziehe davon die schon gezahlten Vorschuss ab.
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Adora Belle
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#3

21.07.2011, 16:15

Willst Du die TG nicht über PKH geltend machen? Bei einem Gegner, der nicht zum Termin kommt, würde ich nicht das Risiko eingehen, nur gegen ihn die Kosten festsetzen zu lassen.
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#4

21.07.2011, 16:17

Oh, ich dachte sie meinte die Abrechnung ggü. der Staatskasse :oops:
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#5

21.07.2011, 16:20

Ich will gegenüber der Staatskasse abrechnen. Meine Abrechnung im KFA ist jetzt

3105 0,5 TG
7002 P/T
7008 Ust
Endsumme

Aber mit meiner VG wäre die Differenz bei ca. 300 EUR, die wollen wir ja im vollen Umfang festgesetzt bekommen. Mir wurde gesagt, ich soll das irgendwie formulieren und die VG nicht mehr in ner Abrechnung einbringen.
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#6

21.07.2011, 16:22

Du machst einfach eine Gesamtabrechnung mit VG und gibst an, was du als Vorschuss schon von der Staatskasse erhalten hast und das ziehst du ab.
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#7

21.07.2011, 16:24

Das soll ich ja laut der Sekretärin nicht machen... :-(

Hätte ich eigentlich auch so gemacht, aber ich solls nicht machen sondern denen das in Worten versuchen klar zu machen...
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#8

21.07.2011, 16:24

Ich versteh Deine Frage nicht, sorry. Heißt KFA jetzt PKH-Vergütung oder tatsächlich KFA gegen den Gegner nach § 126?

Wenn Du einen Vorschuß auf die PKH erhalten hast, machst Du für die PKH am Ende eine Gesamtabrechnung und ziehst den Vorschuß ab. Gegen den Gegner kann dann nur noch die Differenz zu den WA-Gebühren festgesetzt werden. Bei diesem KFA nach § 126 gibst Du die erhaltene und noch beantragte gesamte PKH-Vergütung an.
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#9

21.07.2011, 16:26

!!terri!! hat geschrieben:Ich will gegenüber der Staatskasse abrechnen. Meine Abrechnung im KFA ist jetzt

3105 0,5 TG
7002 P/T
7008 Ust
Endsumme

Aber mit meiner VG wäre die Differenz bei ca. 300 EUR, die wollen wir ja im vollen Umfang festgesetzt bekommen. Mir wurde gesagt, ich soll das irgendwie formulieren und die VG nicht mehr in ner Abrechnung einbringen.
Die PTE habt ihr aber bestimmt schon beim ersten Mal abgerechnet, oder!?

Wie gesagt, Gesamtabrechnung abzgl. Vorschuss
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