Ich zerbreche mir gerade den Kopf über einer Zwangsvollstreckungsakte. Folgender Sachverhalt:
Wir haben eine Sicherungshypothek auf einem Grundstück eintragen lassen. Jetzt soll ich den Rückgewähranspruch pfänden.
Bis auf 2 weitere Gläubiger, die auch nur Sicherungshypotheken haben eintragen lassen (1. 780 €, 2. ca. 6.000,00 €), ist das Grundstück unbelastet.
Meine Frage: Kann ich den Rückgewähranspruch überhaupt pfänden bzw. gibt es überhaupt einen?
![Nachdenken :nachdenk](./images/smilies/nachdenk.gif)
LG
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)