Pfändung Rückgewähranspruch von Sicherungshypothek?!

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ratlos1987
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#1

18.07.2011, 14:26

Hallo an alle!

Ich zerbreche mir gerade den Kopf über einer Zwangsvollstreckungsakte. Folgender Sachverhalt:

Wir haben eine Sicherungshypothek auf einem Grundstück eintragen lassen. Jetzt soll ich den Rückgewähranspruch pfänden.

Bis auf 2 weitere Gläubiger, die auch nur Sicherungshypotheken haben eintragen lassen (1. 780 €, 2. ca. 6.000,00 €), ist das Grundstück unbelastet.

Meine Frage: Kann ich den Rückgewähranspruch überhaupt pfänden bzw. gibt es überhaupt einen? :nachdenk Ich denke, dass es nicht geht, aber ich bin mir nicht sicher.

LG :thx
Ernie

#2

19.07.2011, 06:52

Was wird denn aus der Sicherungshypothek, wenn die Forderung bezahlt ist?
ratlos1987
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#3

19.07.2011, 09:38

Es wird eine Eigentümergrundschuld soweit ich weiß. Also kann ich den Rückgewähranspruch nicht pfänden?
Ernie

#4

19.07.2011, 14:29

Dann pfände doch lieber die Eigentümergrundschuld mit! :wink:
ratlos1987
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#5

19.07.2011, 15:00

Ich weiß nicht ob die Sicherungshypothek schon getilgt ist. Im Grundbuch (Auszug von Mai 2011) steht nur die Sicherungshypothek (wird die automatisch umgeschrieben zur Eigentümergrundschuld wenn sie bezahlt ist?).

Sofern es noch keine Eigentümergrundschuld ist bzw. der Anspruch aufgrund der Sicherungshypothek noch nicht getilgt ist: Gibt es überhaupt einen Rückgewähranspruch, der gepfändet werden kann?

:thx
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