hallo,
ich bräuchte mal dringend Hilfe.
Unsere Mandantin hat sich von ihrem freund getrennt und ist bei ihm ausgezogen und dann hat er einen MB und dann einen VB gegen Sie erlassen die sie aber nie erhalen hat, da er die Post immer an ihre alte Adresse (also bei ihm) geschickt hat. jetzt möchte unsere Mandantin gerne strafanzeige stellen. aber auf welcher grundlage??? kann ich da den § 263 StGB nehmen? also den für Betrug oder gibt es da einen anderen? danke für eure hilfe.
Betrug mit VB
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meine chefin hat mir die akte auf den tisch gelegt und meinte im 2. lehrjahr muss man sowas können. nur leider behandeln wir in der berufschule kein Strafrecht und ich weiß nicht mehr wo ich noch suchen soll. das Internet und sämtliche kommentierten StGB´s hab ich schon durch:(
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Du musst bei einer Strafanzeige keinen Tatbestand angeben, einfach wegen aller in Betracht kommender Delikte Strafanzeige und Strafantrag stellen. Den Rest macht die StA dann schon.
Das wird der Mdtin aber nicht wirklich helfen, den VB loszuwerden. Da müsste man noch gesondert was machen, denn der hat ja eine ordentliche Zustellung.
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Das wird der Mdtin aber nicht wirklich helfen, den VB loszuwerden. Da müsste man noch gesondert was machen, denn der hat ja eine ordentliche Zustellung.
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na wir haben schon was gegen den VB gemacht. vielen dank das hat mir echt geholfen.
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Hat die Mandantin sich nicht ordnungsgemäß umgemeldet und einen Nachsendeantrag gestellt? Dann hätte sie die Post doch an die neue Anschrift bekommen müssen.
Die Arbeit läuft nicht davon, wenn du dem Kind den Regenbogen zeigst, -
aber der Regenbogen wartet nicht bis du mit deiner Arbeit fertig bist.
(chinesisches Sprichwort)
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Der Beitrag ist ein Monat alt, jemand hatte Langeweile und mußte seinen senf noch dazugeben.
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Wenn der Ex-Freund den MB so erstellt, dass sie BEI ihm wohnt, er ggf. das auch noch am Briefkasten stehen lässt, wird der MB, genau wie der VB, zugestellt.Syrome hat geschrieben:Hat die Mandantin sich nicht ordnungsgemäß umgemeldet und einen Nachsendeantrag gestellt? Dann hätte sie die Post doch an die neue Anschrift bekommen müssen.