Zustellung und Fristenberechnung
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Aber in der Rechtsmittelbelehrung stand doch gar nichts von den drei Tagen, oder sehe ich das falsch?
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- Sandra S.
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Das muss auch nicht unbedingt in der Rechtsmittelbelehrung stehen. In den meisten Fällen steht es aber netterweise drin (z.B. bei Bescheiden vom Finanzamt, da ist es glaube ich auch so mit den 3 Tagen).
Hatten auch schon mal einen Bescheid von der BG, die schreiben das glaube ich nie mit rein.
Hast du schon mit deiner Chefin gesprochen?
Hatten auch schon mal einen Bescheid von der BG, die schreiben das glaube ich nie mit rein.
Hast du schon mit deiner Chefin gesprochen?
Liebe Grüße
von Sandra
von Sandra
Ne, hab noch nicht mit ihr reden können, da sie gerade erst hier aufgetaucht ist. Denke mal nicht, daß es großen Ärger geben wird, da sie selber ja auch nicht drauf geachtet hat. Werd euch auf dem laufenden halten.
Wünsch euch noch einen sonnigen Tag (werd mir in der Pause mal die Sonne auf die eingeforene Nase scheinen lassen).
Wünsch euch noch einen sonnigen Tag (werd mir in der Pause mal die Sonne auf die eingeforene Nase scheinen lassen).
- Sandra S.
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Ach so... Dann würde ich in der Stellungsnahme einfach mit § 37 Abs. 2 S.2 SGB X argumentieren:Isa hat geschrieben:Das Gericht hat uns das nicht mitgeteilt, die BG hat geschrieben, daß die Frist am 12.12.06 abgelaufen ist und nun müssen wir Stellung nehmen bis zum 23.02. Hab aber rein vorsorglich auch die Wiedereinsetzungsfrist notiert.
- 3-Tages-Frist gilt nicht, wenn der Bescheid später zugegangen ist (Eingangssstempel)
- BG muss daher nachweisen, dass Bescheid euch innerhalb der 3 Tage zugegangen ist (wie will sie das machen?)
Das ist aber so. Eine Frist kann an einem Sonn- oder Feiertag beginnen, aber nicht enden.Isa hat geschrieben:Das mit dem Fristbeginn am Sonntag behagt mir aber trotzdem nicht.
Liebe Grüße
von Sandra
von Sandra
Hab mich nochmal wegen der 3-Tages-Frist informiert. das ist nciht wirklich ne frist, sondern schimpft sich "Zustellungsvermutung". wenn ihr mal googlt, dann findet ihr BFH-Urteile dazu. Aber nur BFH. Inwieweit sich andere darauf stützen können weiß ich nicht.
Was gedenkt dein/e Chef/in jetzt eigentlich zu tun?
Was gedenkt dein/e Chef/in jetzt eigentlich zu tun?
Hallo meine Lieben,
meine Chefin hat mich rund gemacht, weil ich die Frist nicht kannte. Sie meinte nur, daß das Sozialgericht wohl sehr entgegenkommend ist, wenn man darauf hinweist, daß der 12.11.2006 ein Sonntag war und da bekanntlich die Post keine Zustellung durchführt. Die Gegenseite hat es wohl gemacht, um Verwirrung zu stiften, daß hat sie ja auch geschafft.
Bin nun auf der Suche nach einer Fristentabelle. Im Buchhandel bekommt man zur Zeit keine, kann mir jemand seine in Kopie zur Verfügung stellen, Chefi will nicht bis April warten.
meine Chefin hat mich rund gemacht, weil ich die Frist nicht kannte. Sie meinte nur, daß das Sozialgericht wohl sehr entgegenkommend ist, wenn man darauf hinweist, daß der 12.11.2006 ein Sonntag war und da bekanntlich die Post keine Zustellung durchführt. Die Gegenseite hat es wohl gemacht, um Verwirrung zu stiften, daß hat sie ja auch geschafft.
Bin nun auf der Suche nach einer Fristentabelle. Im Buchhandel bekommt man zur Zeit keine, kann mir jemand seine in Kopie zur Verfügung stellen, Chefi will nicht bis April warten.
- rena
- Absoluter Workaholic
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- Registriert: 24.08.2006, 16:15
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Ach herrje, das ist ja völlig neu auch für mich.
Gibt es noch irgendwelche bekannten Besonderheiten bei bestimmten Fristen?
Ist eine Fristentabelle zu empfehlen und welchen Vorteil bietet diese (keine Ahnung wie diese aussieht )?
Gibt es noch irgendwelche bekannten Besonderheiten bei bestimmten Fristen?
Ist eine Fristentabelle zu empfehlen und welchen Vorteil bietet diese (keine Ahnung wie diese aussieht )?