Räumung

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Jupp03/11

#11

08.07.2011, 16:09

Gibt es einen Hausmeister?
Ally123
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#12

08.07.2011, 17:33

Hallo atziiiii

nach meinen Erfahrungen kosten Räumungen immer viel Geld ohne gehts wohl leider nicht. :(
Bei uns hat ein Vermieter einfach so die Wohnung geräumt. Jetzt hängt er mit Kosten für die Einlagerung der Sachen da... Schuldner meldet sich nicht.. trotzdem darf er die Sachen nicht vernichten.

Also ich würde auch den "offiziellen Weg " wählen..
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Mietzemau
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#13

08.07.2011, 20:45

Also Berliner-Modell mach ich sowieso nur.

Und Jupp hat natürlich recht, wenn ein Hausmeister vorhanden ist, interviewt ihn etc. oder fragt mal bei den Nachbarn unter irgend einem Vorwand an. Allerdings kann man auch die Variante machen und sich viellt auch Kosten beim Schlüsseldienst sparen, den meist der GV hinzuzieht. Viellt geht da ja was. Und wenn der wirklich schon raus ist, gibt es doch auch in den meisten Fällen vom Vorschuss was wieder.
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#14

12.07.2011, 13:32

Danke Leute :D
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Tigerle
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#15

12.07.2011, 13:43

Ich habe noch nie eine ZV nach Berliner Modell gemacht. Gibts da einen Musterantrag ?
Wenn die ZV nach dem Berliner Modell durch ist, darf dann der Vermieter auch die Sachen selbst vernichten, oder muss er diese eine gewisse Zeit aufbewahren ?
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#16

14.07.2011, 16:23

Also bei uns lautet der Antrag so:
Ich beantrage
die Inbesitzung der Wohnung des Schuldners in der "Adresse", bestehend aus "Bestandteile(Flur, Küche...)
vorzunehmen.

Und der Vermieter muss die Sachen denn einige Zeit aufbewahren.
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#17

15.07.2011, 14:28

Wie lange muss der die Dinge dann aufbewahren ? Sind das 3 oder 5 Jahre ?
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#18

06.09.2011, 17:01

Ich kram diesen Thread mal wieder raus, weil ich jetzt gerade gleich zwei ähnliche Fälle auf dem Tisch habe. Für Hilfestellung wäre ich dankbar.

Fall 1): Wir haben eine Räumungsklage gemacht, Klage wurde zugestellt, es gab ein VU, das nicht mehr zugestellt werden konnte, weil der Mieter inzwischen weg ist. Nach Aussage eines Nachbarn ist er mit Sack und Pack aus der Wohnung raus, hat aber den Schlüssel nicht zurückgegeben.

Das Gericht fragt nach neuer Adresse – haben wir nicht, kein Nachsendeantrag, beim EMA nicht umgemeldet. Gut, da beantrage ich dann öffentliche Zustellung.

Aber was ist mit der Wohnung? Kann der Mandant jetzt in die Wohnung? Erstmal um zu gucken, ob sie leer ist. Wenn sie nicht leer ist, muss ja doch noch geräumt werden, aber sonst müsste er doch einfach neu vermieten können, oder?



Fall 2) ist noch blöder. Da haben wir nämlich noch gar nicht gekündigt (Mietrückstand). Aber die Mieter scheinen nicht mehr da zu sein. Auch hier haben die Nachbarn gesehen, dass die Mieter ausgezogen sind. Die Mandantin hat durch die Fenster gesehen, dass die Möbel auch alle weg sind, drin liegt aber noch einiges an Müll. Sie war jetzt ein paar mal abends da und es brannte nirgends Licht. Den Schlüssel hat sie nicht zurück und umgemeldet haben die sich auch nicht.

Mieter sind beide Eheleute. Die Mandantin weiß, wo der Mann arbeitet und wo die Frau mal gearbeitet hat, ob die aber immer noch da ist, ist nicht klar. Wir wollen die Kündigung mit Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Kriegen wir das über den Arbeitsplatz hin?

Das Problem ist ja, dass wir beide kündigen müssen. Kann man den Mann (von dem wir wenigstens wissen, wo wir ihn kriegen) als Zustellungsbevollmächtigten für seine Frau ansehen? Wohl nicht, oder? Würdet ihr an den früheren Arbeitsplatz der Frau zustellen lassen?
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Mietzemau
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#19

07.09.2011, 10:14

Zu 1) Erst einmal bei EMA schön abmelden. Wer Leistungen beziehen will ist gezwungen sich neu zu melden. Hinsichtlich der Wohnung würde ich mit dem zuständigen GV und auch deinem Chef rücksprache halten. Eine richtige Räumung braucht ihr ja dann demnach nicht, aber ich würde wohl die sicherere Variante wählen und den offiziellen Weg wählen und die Hütte wenigstens durch einen GV öffnen lassen, so dass man offiziell wieder in Besitz kommt. Eigenes Zylinderschloss mitbringen, wieder ein paar kleine Euros gespart. Und sollten doch noch einige Dinge in der Wohnung sein, wie z.B. Müll, ist das dokumentiert und es heißt später nicht, es wäre was dolles weggekommen.

Zu 2)
Gehe mal davon aus, dass Mietrückstände bereits vorhanden sind. Ist denn schon irgendetwas im Vorfeld tituliert worden? Zur Zustellung der Kündigung an ihn durch GV habe ich zwar noch nie gemacht, wüsste aber nicht, was dagegen sprechen sollte. Allerdings entstehen ja hierdurch auch wieder Kosten. Ist heraus zu finden, ob die bereits die EV abgegeben haben?

Hoffe ich konnte ein paar Denkanstöße liefern, noch habe ich auch keine weiteren Ideen heute früh
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#20

07.09.2011, 11:15

Vielen Dank für deine Antwort, Mietzemau.
Mietzemau hat geschrieben:ich würde wohl die sicherere Variante wählen und den offiziellen Weg wählen und die Hütte wenigstens durch einen GV öffnen lassen, so dass man offiziell wieder in Besitz kommt.
Ja, du hast sicher recht. Wie schreibt man denn dann den Antrag? Der Gerichtsvollzieher sollte ja gleich wissen, dass er eigentlich nicht richtig räumen braucht, dass er also nichts entfernen oder sogar einlagern muss.

atziiiii hatte oben mal geschrieben:
"Ich beantrage
die Inbesitzung der Wohnung des Schuldners in der "Adresse", bestehend aus "Bestandteile(Flur, Küche...)
vorzunehmen."
Ich würde das gerne noch irgendwie sinnvoll ergänzen. Wenn ich einfach dazu schreibe "Offensichtlich ist die Wohnung durch den Schuldner bereits geräumt worden", wird dann klar, was ich meine, oder sollte ich noch mehr schreiben?

-----
Mietzemau hat geschrieben: Zu 2)
Gehe mal davon aus, dass Mietrückstände bereits vorhanden sind. Ist denn schon irgendetwas im Vorfeld tituliert worden? Zur Zustellung der Kündigung an ihn durch GV habe ich zwar noch nie gemacht, wüsste aber nicht, was dagegen sprechen sollte. Allerdings entstehen ja hierdurch auch wieder Kosten. Ist heraus zu finden, ob die bereits die EV abgegeben haben?
Ja die Kündigung soll wegen der Mietrückstände erfolgen. Tituliert ist bislang noch nichts. Die Mieter haben nie auf irgendwas reagiert und die Einschreiben mit den Mahnschreiben nicht abgeholt. Deshalb soll die Kündigung über den Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Die EV haben sie auch schon abgegeben, alle beide. Ob da jemals Geld zu holen sein wird, steht in den Sternen. Die Mandantin will jetzt so schnell wie möglich die Wohnung wiederhaben, damit sie sie wenigstens neu vermieten kann.

Ich fürchte ja, dass die auch auf eine Kündigung nicht weiter reagieren werden und wir dann Räumungsklage machen müssen. Wahrscheinlich kriegen wir dann auch in dem Fall ein VU und haben dann dasselbe Problem wie im anderen Fall (aber wenn ich in dem Fal schon mal ausgetestet habe, was zu tun ist, weiß ich wenigstens wie's geht).
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