Vergleich vor Gericht

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Azubienchen
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#1

30.06.2011, 12:12

Hallo,

ich habe gerade ein Problem bei meiner Abrechnung.
Es gab ein gerichtliches Verfahren mit Termin und Vergleich. Nun habe ich einen Beschluss: Streitwert wird festgesetzt auf € 9.000,00. Der Vergleich war aber, dass die Beklagten € 5.000,00 zahlen müssen.

Berechne ich die Vergleichsgebühr nun auch 9.000 Euro oder aus 5.000 Euro?
Muupsi
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#2

30.06.2011, 12:14

Aus 9.000 Euro :)
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Fräulein Schnürschuh
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#3

30.06.2011, 12:15

Du meinst die Einigungsgebühr, nehm ich an :wink:
Für den GSW bezüglich der Einigung, nimmt man immer den Wert ÜBER den sich geeinigt wurde. NICHT den, auf was sich geeinigt wurde. Also berechnest du die Gebühr aus den 9.000 €
Der rosa Elefant in meinem Schrank sagt, die Realität lügt. Bild
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Pisten_huhn83
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#4

30.06.2011, 12:15

Wenn Du einen Streitwertbeschluss hast, dann nimmst Du den Wert der dort drin steht. Also 9.000,00 €.
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
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charly03
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#5

30.06.2011, 12:15

9.000,00 € -> immer den Betrag, worüber sich geeinigt wurde, nicht auf welchen Betrag sich geeinigt wurde.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
Azubienchen
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#6

30.06.2011, 12:18

:thx
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13
NORTHERN DINO
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#7

30.06.2011, 12:44

Siehe # 4: Wenn ein SW-Beschluss existiert, ist die Sache einfach, da man den festgesetzten Wert nimmt (Bindung an den SW-Beschluss). Das gilt auch für die Einigungsgebühr. Diese hätten ansonsten separat niedriger festgesetzt werden müssen, was aber aus den hier schon genannten Gründen nicht in Betracht kommt.
~ Grüßle ~
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