Hallo,
ich habe gerade ein Problem bei meiner Abrechnung.
Es gab ein gerichtliches Verfahren mit Termin und Vergleich. Nun habe ich einen Beschluss: Streitwert wird festgesetzt auf € 9.000,00. Der Vergleich war aber, dass die Beklagten € 5.000,00 zahlen müssen.
Berechne ich die Vergleichsgebühr nun auch 9.000 Euro oder aus 5.000 Euro?
Vergleich vor Gericht
- Fräulein Schnürschuh
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Wenn Du einen Streitwertbeschluss hast, dann nimmst Du den Wert der dort drin steht. Also 9.000,00 €.
Liebe Grüße
das Pisten-huhn
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- charly03
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9.000,00 € -> immer den Betrag, worüber sich geeinigt wurde, nicht auf welchen Betrag sich geeinigt wurde.
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Liebe Grüße, charly03
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Siehe # 4: Wenn ein SW-Beschluss existiert, ist die Sache einfach, da man den festgesetzten Wert nimmt (Bindung an den SW-Beschluss). Das gilt auch für die Einigungsgebühr. Diese hätten ansonsten separat niedriger festgesetzt werden müssen, was aber aus den hier schon genannten Gründen nicht in Betracht kommt.
~ Grüßle ~
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