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Blume13
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#1
29.06.2011, 11:30
Hallo ihr lieben,
bin neu hier und habe gleich zu Beginn eine spannende Frage:
Kann man einen Pfüb ohne Drittschuldnererklärung machen? Meine ehemaligen Arbeitskolleginnien sind nämlich dieser Meinung. Ich bin der Meinung es geht nicht. Zumald deren Pfübs ein paar mal zurückgekommen sind und meiner nicht!^^ Und ich bin Berufsanfängerin!^^
Wäre nett wenn mir jemand antwortet, danke im Voraus.
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
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sansibar
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#2
29.06.2011, 11:31
Ich verstehe deine Frage nicht! Du machst einen PfüB und willst auf die Drittschuldnererklärung - die ja per definitionem der Drittschuldner erteilen muss - verzichten oder was? Es ist HEISSSSSS
Grüße - sansibar
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misspinky1984
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#3
29.06.2011, 11:32
Aber warum wollt ihr denn keine Drittschuldnererklärung haben?!
![Vogelzeig-Smiley :vogel](./images/smilies/raddreh.gif)
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Blume13
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#4
29.06.2011, 11:34
Nee, falsch verstanden, also ich mache meine Pfübs natürlich mit Drittschuldnererklärung. In meiner alten Kanzlei ist man aber der Meinung, dass es auch ohne geht, ich bin aber der Meinung es geht ja nicht ohne, zu mal es ja auch im Gesetz steht. ![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
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Goldlöckchen
#5
29.06.2011, 11:34
Die Frage ist nicht spannend, sondern seltsam gestellt.
Eine Pfüb macht man ja, um u.a. eine Drittschuldnerklärung zu bekommen. Und was heisst, die Pfübs sind zurückgekommen?
Meine Pfübs kommen auch zurück - wenn sie zugestellt wurden
Zuletzt geändert von Goldlöckchen am 29.06.2011, 11:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Liesel
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#6
29.06.2011, 11:34
Es geht schon, aber was hat man davon?
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
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misspinky1984
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#7
29.06.2011, 11:36
Ich denke schon, dass man auch ein PfÜb ohne Drittschuldnererklärung stellen kann; aber was hat man davon?!? Dann erfährt man doch nicht, ob überhaupt irgendwelche pfändbaren Forderungen bestehen.
Die PfÜbs sind vielleicht aus einem anderen Grund zurückgekommen (Forderungsaufstellungen falsch, Forderung nicht ausreichend bezeichnet, ...)
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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#8
29.06.2011, 11:37
Rapunzel hat geschrieben:Meine Pfübs kommen auch zurück - wenn sie zugestellt wurden
![Totlachen :lolaway](./images/smilies/lolaway.gif)
Punzelchen, meine auch - das ist ja lustig.
![Duck und Renn-Smiley :duckrenn](./images/smilies/duckrenn.gif)
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Liesel
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#9
29.06.2011, 11:37
Rapunzel hat geschrieben:Meine Pfübs kommen auch zurück - wenn sie zugestellt wurden
Na so ein Wunder.
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Goldlöckchen
#10
29.06.2011, 11:41
Ich würde gar nicht auf Idee kommen, einen Pfüb ohne Drittschuldnerklärung zu machen. Darüber habe ich mir in über 20 Jahren noch nicht einmal Gedanken gemacht. Vielleicht sollte ich jetzt mal anfangen
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)