Guten Morgen Ihr Lieben!
Klage soll eingereicht werden - Thema: Rückforderung eines Arbeitgeberdarlehens in Höhe von über 5.000 EUR.
Demgemäß stellt sich mir gerade die Frage, ob - wie beim Zivilrecht - auch die 5.000 EUR-Grenze über die Zuständigkeit des ArbG und LAG entscheidet.
Jemand einen Rat?
Vielen Dank und einen fiten Start in die neue Woche gewünscht!
LG
Zuständigkeit ArbG oder LAG
- repfiffi
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 823
- Registriert: 08.06.2007, 15:50
- Beruf: Bürostuhlakrobatin
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Berlin
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
- tweetyS
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 631
- Registriert: 30.08.2010, 17:12
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Großraum Stuttgart
Äh, kann mich nicht erinnern, dass wir in der I. Instanz jemals beim LAG waren. Deshalb denke ich (ohne nachzuschlagen), dass ArbG für I. Instanz zuständig ist (unabhängig vom Wert).
- repfiffi
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 823
- Registriert: 08.06.2007, 15:50
- Beruf: Bürostuhlakrobatin
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Berlin
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
- repfiffi
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 823
- Registriert: 08.06.2007, 15:50
- Beruf: Bürostuhlakrobatin
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Berlin
Also § 2 ArbGG sagt in soweit nichts aus über eine Beschränkung von 5.000 EUR.
Gibt es noch einen anderen §§, den ich zu Rate ziehen müsste?
LG
Gibt es noch einen anderen §§, den ich zu Rate ziehen müsste?
LG
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3858
- Registriert: 08.06.2007, 11:33
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Baden-Württemberg
Die erste Instanz ist immer beim ArbG. Das LAG ist Berufungsinstanz.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- repfiffi
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 823
- Registriert: 08.06.2007, 15:50
- Beruf: Bürostuhlakrobatin
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Berlin
Dir!
Ich hoffe, Dir gehts gut
Beste Greetz
Ich hoffe, Dir gehts gut
Beste Greetz
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3858
- Registriert: 08.06.2007, 11:33
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Baden-Württemberg
Joah soweit, danke
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!