Unterschied Verteidigungsanzeige / Klageerwiderung?

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Mariposa90
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#1

23.06.2011, 20:04

Sorry, ich hoffe die Frage ist nicht zu doof :D Aber was ist der Unterschied zwischen einer Verteidigungsanzeige und einer Klageerwiderung? Die Frist zur Verteidigungsanzeige ist glaube ich 2 Wochen und die der Klageerwiderung weitere 2 Wochen, falls ich mich nicht irre? ;)
Aber was ist der inhaltliche Unterschied zwischen den Beiden?

Danke :)
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Pepples
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#2

23.06.2011, 20:08

Bei der Verteidigungsanzeige wird nur angezeigt, dass man eine Partei vertritt und sich verteidigen will.
Bei der Klageerwiderung erfolgen Ausführungen zur Sache.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
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charly03
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#3

23.06.2011, 20:08

Verteidigungsanzeige: Der Beklagte zeigt an, sich gegen die Klage verteidigen zu wollen.
Klageerwiderung: Es wird unter Beweisantritt auf die Klage erwidert.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
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Lämmchen
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#4

23.06.2011, 21:00

Mariposa90 hat geschrieben:Die Frist zur Verteidigungsanzeige ist glaube ich 2 Wochen und die der Klageerwiderung weitere 2 Wochen, falls ich mich nicht irre? ;)
Die Frist beträgt nicht immer jeweils zwei Wochen. Sie wird vom Gericht festgelegt. :wink:
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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Bino
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#5

23.06.2011, 21:17

Die Frist beträgt nicht immer jeweils zwei Wochen.
:zustimm Nur mindestens zwei Wochen. § 276 ZPO

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__276.html" target="blank
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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Jupp03/11

#6

23.06.2011, 21:31

Auch bei Wechsel- und Scheckklagen?
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Bino
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#7

23.06.2011, 21:45

Jupp, wie schreibst Du selbst immer so schön? "Das ist nicht die Frage der Themenstarterin gewesen."
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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Jupp03/11

#8

23.06.2011, 21:48

nie gemacht, im übrigen ist das Auslegungssache :mrgreen:
Mariposa90
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#9

23.06.2011, 22:09

super, danke für eure schnellen Antworten :)
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Pepsi
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#10

23.06.2011, 22:09

es gibt da im Übrigen so ein Sprichtwort... doofe Fragen... ;-)
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