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ich weiß ehrlich gesagt, nicht wirklich, ob es hier reingehört, aber zu Kostenrecht gehört es m. E. auch nicht wirklich.
Also wir haben mit der Gegenseite einen Vergleich geschlossen (außerhalb des Gerichtstermins). Der Vergleich wurde dann übers Gericht protokolliert. Darin wurde festgehalten, dass 1. unser Mandant 7.000,00 EUR zu zahlen hat und 2. das er dies in monatlichen Raten von á 1.500,00 EUR zahlt.
Jetzt hat der Richter den Streitwert auf 7.000,00 EUR und einen Vergleichsmehrwert von 300,00 EUR festgesetzt. Nach Rücksprache mit dem Richter hat er die 300,00 EUR für die Ratenzahlung festgesetzt. Er meint für die Ratenzahlungsvereinbarung kann man rund 10 % von der Hauptforderung ansetzen.
Habe davon noch nie was gehört und wir hatten das auch noch nie auf arbeit. Habe hier auch niemand auf arbeit um wirklich zu fragen und mein Anwalt ist sich unsicher. Kennt jemand hierzu Rechtsprechungen? Bin schon die ganze Zeit am suchen, finde aber nicht wirklich etwas.
Vielen Danke schön einmal
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LG Adelia