Vorschussrechnung

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katzitazi
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#1

14.06.2011, 11:22

Hallo,

ich soll eine Vorschussrechnung erstellen. Wir haben den Mandanten vorm Arbeitsgericht vertreten. Gütetermin war erfolglos.
Rechnet man da auch Auslagen und MWst. ab? Bekommt die Rechnung auch schon eine richtige Rechnungsnummer?

Mein Vorschlag:

Vorschussrechnung gemäß § 9 RVG

1,3 VG (4500,00 €)
1,2 TG (4500,00 €)
Auslagen
MWst


Danke!
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LuzZi
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#2

14.06.2011, 11:27

Mit Auslagen und Mehrwertsteuer, klaro. Eine Rg-Nr. vergeb ich da immer.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Kikki-Fee
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#3

14.06.2011, 11:39

katzitazi hat geschrieben:Bekommt die Rechnung auch schon eine richtige Rechnungsnummer?
Wenn's eine "richtige" Rechnung ist, ja. Und wenn du eine Vorschusskostenrechnung erstellen sollst, dann ist das eine richtige Rechnung (inkl. Auslagen + MWSt).

Eine eigene Rechnungsnummer gibt es nur dann nicht, wenn der Vorschuss irgendwo im Anschreiben mit angefordert wird. Mein Chef macht das manchmal, dann erläutert er dem Mandanten im Anschreiben die Rechtslage und schließt das Schreiben dann ab mit "Ich bitte um Entrichtung eines anwaltsüblichen Kostenvorschusses in Höhe von 500,00 € zur späteren Verrechnung". Das ist dann ohne Auslagenpauschale, ohne MWSt und ohne Rechnungsnummer.
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LuzZi
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#4

14.06.2011, 11:42

Kikki-Fee hat geschrieben:Das ist dann ohne Auslagenpauschale, ohne MWSt und ohne Rechnungsnummer.
Tatsächlich? Ohne Auslagen, ok, aber doch nicht ohne Mwst.?!?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#5

14.06.2011, 11:50

LuzZi hat geschrieben:
Kikki-Fee hat geschrieben:Das ist dann ohne Auslagenpauschale, ohne MWSt und ohne Rechnungsnummer.
Tatsächlich? Ohne Auslagen, ok, aber doch nicht ohne Mwst.?!?
Habe ich vielleicht missverständlich ausgedrückt: Mein Chef fordert in so einem Schreiben in der Regel nur einen Gesamtbetrag als Vorschuss an (also z.B. insgesamt 500,00 €), wenn der Mandant das dann zahlt, wird das hier bei der Buchung natürlich aufgeteilt und ein Teil als MWSt gebucht.

Gaaanz selten (wenn er mal dran denkt und es auch nicht anders mit dem Mandanten besprochen hat), formuliert er auch schon mal Vorschuss in Höhe von .... € zzgl. .... € MWSt.



Ach ja, noch zur Ergänzung: Mandanten, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, bekommen bei uns immer 'ne richtige Rechnung, in der also auch die MWSt gesondert ausgewiesen ist.
Zuletzt geändert von Kikki-Fee am 14.06.2011, 12:05, insgesamt 1-mal geändert.
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charly03
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#6

14.06.2011, 11:50

LuzZi hat geschrieben: aber doch nicht ohne Mwst.?!?
Das macht mich jetzt auch stutzig.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
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