Ausfüllen eines Mahnbescheids

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StineP

#11

24.07.2007, 11:02

Eben - Einzelfirma: Inhaber
Gast

#12

24.07.2007, 11:08

Also.. wegen der Geschäftsgebühr im Mahnbescheid gab es grad ne Diskussion mitm Anwalt. Er meint nämlich, dass wir da bei Minderungbetrag 3305 eine 0,35 Gebühr berechnen sollen.. ach was weiß ich. Ich hab des auf jedenfall auch so verstanden, dass wir die 0,65 nehmen sollen, zumal der Minderungsbetrag für mich eh der Betrag ist, der abgezogen wird... ODDA?!

Und wegen dem Mahnbescheid habi ich das soweit so gemacht, dass ich den Gasthof in Spalte drei geschrieben habe mit Straße und Co. (ohne Rechtsform) und den Inhaber als gesetzlichen Vertreter. Bloß, wenn ich jetzt weiter schalten will (mache das mitm RA-Micro Programm) steht drinnen, dass man logischerweise die Rechtsform angeben muss... hm... also..!?!
Gast

#13

24.07.2007, 11:09

Hab ich so richtig verstanden...

Gasthof = Einzelfirma = IN Spalte 3 Nr 3 für NUR Einzelfirma eintrage.. ja?!
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charly03
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#14

24.07.2007, 11:10

Also..!?!

Würd ich vorschlagen - wie hier auch schon von den meisten bestätigt, den Inhaber als Privatperson eintragen.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

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charly03
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#15

24.07.2007, 11:11

Näh.. Spalte 1! (Oder Mädels?)
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

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Gast

#16

24.07.2007, 11:14

Okay.. also.. ich nehm jetzt einfach die Privatperson in Spalte 1.. Wenns falsch ist geb ich euch die schuld :P ;)
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charly03
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#17

24.07.2007, 11:16

Kannste ruhig machen - dürfte nichts falsch dran sein.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

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lamiserable
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#18

24.07.2007, 11:16

Sommernachtstraum hat geschrieben:Okay.. also.. ich nehm jetzt einfach die Privatperson in Spalte 1.. Wenns falsch ist geb ich euch die schuld :P ;)
Nö, mach ruhig. 100 Monierungen können nicht irren...
:lol:

Hab das auch schon falsch gemacht...
StineP

#19

24.07.2007, 11:36

Sicher, dass das kein eK ist?
wayona
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#20

24.07.2007, 11:50

ich würde zur sicherheit schreiben : Herr XYZ, als Inhaber des Gasthofes .... usw. und als antragsgegner und die spalte mit dem vertreter frei lassen. es sei denn die gegenseite ist anwaltlich vertreten.
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