Hallo leute, hab mal ne ganz doofe Frage:
Wie füll ich den Mahnbescheid aus, wenn der Antragsgegner ein Gasthof ist? Kommt der in Spalte 3 und der Inhaber unter gesetzlicher Vertreter? Wenn ja, was für eine Bezeichnung bzw. Rechtsform soll ich angeben, denn, es ist kein e. K. oder sonstiges sondern nur ein Handelsgewerbe.
Und noch eine Frage:
Wie macht ihr das mit der Anrechnung der Verfahrensgebühr Nr. 3305 RVG auf die Geschäftsgebühr Nr. 2300 bzw. wie gibt ihr diese im Mahnbescheid an?? (siehe Entscheidung des BGH vom 07.03.2007)
Ausfüllen eines Mahnbescheids
- charly03
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1678
- Registriert: 31.10.2006, 15:19
- Beruf: ReNo
- Wohnort: Berlin
Herzlich willkommen hier!
Also ich würd lediglich den Inhaber als Antragsteller angeben (also in Spalte 1).
Zum Eintrag der GG 2300 findest du schon ne ganze Menge in anderen Threads.
Also ich würd lediglich den Inhaber als Antragsteller angeben (also in Spalte 1).
Zum Eintrag der GG 2300 findest du schon ne ganze Menge in anderen Threads.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
Liebe Grüße, charly03
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Der Gasthof müsste eine Einzelfirma sein, demnach musst du den Inhaber im MB eintragen in Spalte 1.
Bezüglich deiner 2. Frage, du trägst die volle Geschäftsgebühr bei Sonstige Nebenforderung ein und eine 0,65 Gebühr bei Sonstige Auslagen mit der Bezeichnung "Minderungsbetrag 3305".
Bezüglich deiner 2. Frage, du trägst die volle Geschäftsgebühr bei Sonstige Nebenforderung ein und eine 0,65 Gebühr bei Sonstige Auslagen mit der Bezeichnung "Minderungsbetrag 3305".
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
- lamiserable
- Forenfachkraft
- Beiträge: 236
- Registriert: 01.08.2006, 10:27
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Saarbrücken
Wenn keine Rechtsform angegeben ist, kannst du den Inhaber meiner Ansicht nach als Privatperson angeben. Er haftet ja mit seinem Privatvermögen.
Es genügt nicht, sich täglich zu baden, um »sauber« durchs Leben zu gehen
- Strubbel
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1483
- Registriert: 04.06.2007, 13:39
- Wohnort: bei Stuttgart
- Kontaktdaten:
@ StineP: Ja, das steht schon da, aber Charly hat es ja anders geschrieben. Ich wollte nur, dass Sommernachtstraum dann nicht verwirrt ist, wenn sie die Antworten liest
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Hallo Sommernachtstraum.
Also der Antragsgegner wird ganz normal eingetragen so wie er Dir bekannt ist. Natürlich musst Du den Geschäftsführer bzw. Inhaber mit angeben. D.h. Gasthof ....., gesetzlich vertreten durch den GF und Inhaber ....., Strasse ... etc. Füllst Du den Mahnbescheid manuell aus? Is doch im Internet automatisiert!!!
Also der Antragsgegner wird ganz normal eingetragen so wie er Dir bekannt ist. Natürlich musst Du den Geschäftsführer bzw. Inhaber mit angeben. D.h. Gasthof ....., gesetzlich vertreten durch den GF und Inhaber ....., Strasse ... etc. Füllst Du den Mahnbescheid manuell aus? Is doch im Internet automatisiert!!!
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Man muss keinen Geschäftsführer angeben, da es ja keinen gibt. Es ist ja eine Einzelfirma.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.