Ausfüllen eines Mahnbescheids

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Gast

#1

24.07.2007, 10:47

Hallo leute, hab mal ne ganz doofe Frage:

Wie füll ich den Mahnbescheid aus, wenn der Antragsgegner ein Gasthof ist? Kommt der in Spalte 3 und der Inhaber unter gesetzlicher Vertreter? Wenn ja, was für eine Bezeichnung bzw. Rechtsform soll ich angeben, denn, es ist kein e. K. oder sonstiges sondern nur ein Handelsgewerbe.

Und noch eine Frage:

Wie macht ihr das mit der Anrechnung der Verfahrensgebühr Nr. 3305 RVG auf die Geschäftsgebühr Nr. 2300 bzw. wie gibt ihr diese im Mahnbescheid an?? (siehe Entscheidung des BGH vom 07.03.2007)
Benutzeravatar
charly03
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1678
Registriert: 31.10.2006, 15:19
Beruf: ReNo
Wohnort: Berlin

#2

24.07.2007, 10:49

Herzlich willkommen hier!

Also ich würd lediglich den Inhaber als Antragsteller angeben (also in Spalte 1).

Zum Eintrag der GG 2300 findest du schon ne ganze Menge in anderen Threads.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#3

24.07.2007, 10:50

Der Gasthof müsste eine Einzelfirma sein, demnach musst du den Inhaber im MB eintragen in Spalte 1.

Bezüglich deiner 2. Frage, du trägst die volle Geschäftsgebühr bei Sonstige Nebenforderung ein und eine 0,65 Gebühr bei Sonstige Auslagen mit der Bezeichnung "Minderungsbetrag 3305".
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
Strubbel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1483
Registriert: 04.06.2007, 13:39
Wohnort: bei Stuttgart
Kontaktdaten:

#4

24.07.2007, 10:50

@ Charly03: Du meinst als Antragsgegner oder?
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Benutzeravatar
lamiserable
Forenfachkraft
Beiträge: 236
Registriert: 01.08.2006, 10:27
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Saarbrücken

#5

24.07.2007, 10:51

Wenn keine Rechtsform angegeben ist, kannst du den Inhaber meiner Ansicht nach als Privatperson angeben. Er haftet ja mit seinem Privatvermögen.
Es genügt nicht, sich täglich zu baden, um »sauber« durchs Leben zu gehen
Benutzeravatar
charly03
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1678
Registriert: 31.10.2006, 15:19
Beruf: ReNo
Wohnort: Berlin

#6

24.07.2007, 10:52

Äh... ja natürlich..Sorry :lol:
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
StineP

#7

24.07.2007, 10:52

Steht doch da, Strubbel Gasthof_ Antragsgegner
Benutzeravatar
Strubbel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1483
Registriert: 04.06.2007, 13:39
Wohnort: bei Stuttgart
Kontaktdaten:

#8

24.07.2007, 10:54

@ StineP: Ja, das steht schon da, aber Charly hat es ja anders geschrieben. Ich wollte nur, dass Sommernachtstraum dann nicht verwirrt ist, wenn sie die Antworten liest ;)
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Annie29

#9

24.07.2007, 10:55

Hallo Sommernachtstraum.

Also der Antragsgegner wird ganz normal eingetragen so wie er Dir bekannt ist. Natürlich musst Du den Geschäftsführer bzw. Inhaber mit angeben. D.h. Gasthof ....., gesetzlich vertreten durch den GF und Inhaber ....., Strasse ... etc. Füllst Du den Mahnbescheid manuell aus? Is doch im Internet automatisiert!!!
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#10

24.07.2007, 10:56

Man muss keinen Geschäftsführer angeben, da es ja keinen gibt. Es ist ja eine Einzelfirma.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Antworten