Justizfachangestellte-Rechtsanwaltsfachangestellte?

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Gini
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#1

29.05.2011, 21:27

Hallo :)

Ich bin im Internet auf dieses Forum gestoßen. Ich hoffe, dass ich das Thema hier richtig poste :?
Zu meiner Frage:

Momentan bin ich noch in der Ausbildung zur Justizfachangestellten. In zwei Wochen habe ich meine schriftliche Abschlussprüfung und im August die mündliche.
Ich habe mich jetzt erstmal bei den Gerichten in der Umgebung beworben. Und demnächst möchte ich mich auch gerne bei Anwälten aus der Umgebung bewerben. Allerdings habe ich gesehen,dass diese immer nur Rechtsanwaltsfachangestellte oder Notar-und Rechtsanwaltsfachangestellte suchen.. Ich weiß nicht, ob ich es trotzdem ausprobieren soll oder ob ich es lieber sein lassen sollte?
Und bei den meisten Stellenausschreiben steht, dass ich meine Gehaltsvorstellungen mit angeben soll.. leider habe ich da keine Erfahrungen und weiß nicht, was man so angibt?

Würde mich über eure Hilfe freuen.

Lg :)
Jupp03/11

#2

29.05.2011, 21:29

In München 5.000,00
In Stade: 1.000,00 €
in Werl: 1.050,00 €
in Berlin. 900,00 €

jetzt hör ich auf
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Lämmchen
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#3

29.05.2011, 21:36

Jupp03 hat geschrieben:In München 5.000,00
In Stade: 1.000,00 €
in Werl: 1.050,00 €
in Berlin. 900,00 €

jetzt hör ich auf
:vogel

Klar kannst Du Dich als Justizfachangestellte auch beim Anwalt bewerben. In den Stellenausschreiben steht halt ReFa oder ReNoFa drin, weil es einfach das "Übliche" ist. Ich kenne eine Justizfachangestellte, die zum Anwalt gewechselt ist. Ich drücke Dir die Daumen - für die Prüfung und den neuen Job. Bild
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Zaubermaus007
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#4

30.05.2011, 08:06

Weißt du denn schon genau, dass du an deinem Gericht nicht übernommen werden kannst? Ich würde an deiner Stelle schon aus finanziellen Gründen versuchen, bei der Justiz zu bleiben... :wink:
pilar
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#5

30.05.2011, 09:00

Hallo Gini,
ich habe in meiner langen Berufstätigkeit beide Felder kennen gelernt (Ausbildung ReFa, zwei Jahre JAng, danach wieder ReFa). Mir hat die Arbeit bei Gericht zwar ganz gut gefallen, war mir aber zu weisungsgebunden und - wenn man die Fahrtkosten mitgerechnet hat - zu gering bezahlt. Deswegen habe ich wieder in die freie Wirtschaft gewechselt, was damals für mich finanziell einen großen Sprung nach oben bedeutete.
Im Rückblick aber möchte ich sagen, dass ich als JAng wahrscheinlich besser gefahren wäre, wenn ich die Geduld gehabt hätte, auf eine Versetzung an das Gericht meines Wohnortes zu warten. Zumal wenn man in Familienpause geht: Eine Rückkehr in eine Teilzeitbeschäftigung ist im öffentlichen Dienst meist problemlos möglich, während RAe da gern mal "zicken", was dann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zur Folge hat. Ich musste mich nach meiner Familienpause mühsam jahrelang über 400-Euro-Jobs und mehrere Arbeitgeber wieder "hocharbeiten".
Es gibt automatische, dienstaltersabhängige und auch tarifliche Gehaltserhöhungen; das leidige Betteln beim Arbeitgeber entfällt. Einen Tarifvertrag oder Kündigungsschutz bei Anwälten (außer in Großkanzleien) gibt es nicht. Auch die Rentenansprüche sind im öD höher (Zusatzversorgung).
Meist kannst du im öD Gleitzeit arbeiten; Überstunden werden erfasst und abgegolten. RAe lassen das gerne mal "außen vor" oder verlangen sogar arbeitsvertraglich die Bereitschaft zu Überstunden.
Ganz großes Manko: Ich habe auch versucht, wieder eine Anstellung bei Gericht zu finden - nur Absagen. Erst später habe ich den Grund erfahren: In meinem Bundesland (Bayern, wahrscheinlich auch in anderen) gibt es eine Richtlinie, wonach öffentlichen Angestellten, die nach einer Pause wieder in den öD wollen, nur unbefristete Arbeitsverhältnisse zu gewähren sind. Eigentlich ist das eine Schutzmaßnahme, doch sie kehrt sich ins Gegenteil um, da die Behörden fast ausschließlich nur noch befristete Arbeitsverträge abschließen. Eine Rückkehr in den öD wäre dir dann wohl verwehrt.
Also, überlege dir gut, was du machst, zumal du dich dann auch in das gesamte Gebührenrecht einarbeiten müsstest ...
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur betrieblichen Tätigkeit eines Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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NORTHERN DINO
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#6

30.05.2011, 09:35

Jupp03 hat geschrieben:In München 5.000,00
In Stade: 1.000,00 €
in Werl: 1.050,00 €
in Berlin. 900,00 €

jetzt hör ich auf
Stade billiger als Werl :?: :?: :auslach
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Gini
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#7

30.05.2011, 12:22

Zaubermaus007 hat geschrieben:Weißt du denn schon genau, dass du an deinem Gericht nicht übernommen werden kannst? Ich würde an deiner Stelle schon aus finanziellen Gründen versuchen, bei der Justiz zu bleiben... :wink:

Ja..Ich hatte mit 9 anderen ein Gespräch mit dem Geschäftsleiter.Von über 40 Azubis werden 6 übernommen. Ich bin nicht dabei..


Ich hab mich jetzt bei allen Gerichten in ffm & umgebung beworben,da ich gerne in der Justiz bleiben würde.Was ich laut den Ausbildern auch probieren kann ist halt, dass ich mich bei Rechtsanwälten bewerbe & laut den Ausbildern verdient man angeblich auch mehr als in der Justiz..

Danke für die Antworten :)
pilar
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#8

30.05.2011, 12:59

Das ist ja schade.
Empfehlen kann ich dir den Beruf an sich schon. Denn interessanter kann für mich kaum ein anderer Bürojob sein ...
Deine Ausbilder könnten mit ihrer Angabe recht haben, was Frankfurt betrifft. Aber wie Jupp schon sagte, variieren die Gehälter äußerst stark je nachdem in welchem Ort sich die Kanzlei befindet und auch je nach Person des Chefs ... :roll: Zudem hättest du ja nicht die komplette Ausbildung, so dass die Angaben für ReFa-Gehälter nicht ganz auf deinen Fall zutreffen.
Ich würde trotzdem versuchen, im öD zu bleiben. Wie wäre es mit Polizei, öffentliche Verwaltung etc.?
Ich wünsche dir alles Gute bei deiner Stellensuche!
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