Schriftliche Einladung zur Abschlussprüfung??

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quistard
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#1

18.05.2011, 09:56

Hallo an alle!

Hab kurz eine dringende Frage:

Werden durch die RAK (in meinem Fall ist es die RAK Thüringen) Einladungen zur schriftlichen Abschlussprüfung an die Teilnehmer geschickt?
Ich weiß, dass man zur mündlichen Prüfung eine Einladung erhält. Gilt dies auch für die schriftliche??


Für kurzfristige Antworten wäre ich sehr dankbar und verbleibe

mit freundlichen Grüßen.
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LuzZi
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#2

18.05.2011, 09:58

Soweit ich weiß, musst du dich anmelden bis zu einer bestimmten Frist. Ist zumindest bei der RAK Celle so. Eine gesonderte Einladung gibt es nicht.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
ReFaEb
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#3

18.05.2011, 10:54

Ja genau, man muss sich anmelden. Die Anmeldung mit Berichtsheft, Lebenslauf, Ausbildungszeugnis, Schulzeugnis und von der Zwischenprüfung Teilnahme eine Kopie
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Fräulein Schnürschuh
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#4

18.05.2011, 11:11

Da stimme ich zu.

Bei uns war die Anmeldung bis Ende April (Thüringen). Das stand im Kammerreport, vorallem, welche Unterlagen mit eingereicht werden müssen.
Der rosa Elefant in meinem Schrank sagt, die Realität lügt. Bild
quistard
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#5

18.05.2011, 14:43

Also angemeldet bin ich. Es hat mich interessiert, weil wir in der Schule angesprochen worden sind,
ob wir unsere Einladungen schon erhalten hätten!? Ich wollte nur sicher gehen, aber eigentlich ist es wieder typisch
für meine teils echt planlosen Lehrer!

Vielen Dank!
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Fräulein Schnürschuh
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#6

18.05.2011, 14:46

Sicher, dass die Einladungen für die schriftliche Prüfung gemeint waren?
Wie viele Tagen/Wochen vor der mündlichen bekommt man eigentlich die Einladung?
Der rosa Elefant in meinem Schrank sagt, die Realität lügt. Bild
Naughty but nice
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#7

18.05.2011, 15:25

Also hier, in Schleswig-Holstein, ist es so, dass die Azubis ihre Einladungen zur Prüfung mit den Hinweisen, was sie alles zur schriftlichen Prüfung mitbringen sollen und in welchen Räumlichkeiten die Prüfungen überhaupt statt finden, über das Anwaltsbüro bekommen. Heißt, Kammer schickts an uns und ich gebe es dann dem Azubi weiter ...
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