Aufforderung zur Vergleichserfüllung mit Vorbereitung zur ZV

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Sonja105
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#1

17.05.2011, 11:51

Bräcuhte mal eure Hilfe,
ich habe heute meinen ersten Vergleich vom Arbeitsgericht auf den Tisch gelegt bekommen. Ich soll nun den Gegner (Beklagter) zur Vergleichserfüllung unter Fristsetzung auffordern. Gleichzeitig soll der Hinweis in das Schreiben, dass bei nichterfüllung die Zwangsvollstreckung eingeleitet wird.
Habe jetzt im Schreiben stehen, dass ich Bezug auf den verleich vom xx nehme und habe aufgeführt was erfüllt werden muss. Zum Schluss habe ich meine Frist gesetzt. Jetzt sagt meine Kollegin nur das es so nicht stimmt, da es zur vorbereitung der ZV dienen soll.
Was fehlt mir denn jetzt noch????

Brauche dringend eure Hilfe.

Vielen Dank schon mal und liebe Grüße, Sonja
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Liesel
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#2

17.05.2011, 11:53

Die Gebühren für die Vollstreckungsandrohung?
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kl33n3
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#3

17.05.2011, 11:57

Den Satz mit dem Hinweis, dass bei Nichterfüllung ZV erfolgt hast du schon mit reingeschrieben oder?
Der Sieger wird im Ziel gekürt, nicht auf den ersten Metern…
Sonja105
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#4

17.05.2011, 11:57

Nur das? Oder muss ich im Schreiben noch aus §§ hinweisen?
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Sonja105
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#5

17.05.2011, 11:59

@kl33n3: ja den Satz habe ich mit rein geschrieben. Meine Kollegin meinte dan nur, dass die Sache auch Hand unf Fuß haben müsste. Allerdings hat sie sich das Schreiben auchnicht wirklich durchgelesen und gleich wieder gesagt was falsch ist/sein könnte.
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Adora Belle
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#6

17.05.2011, 12:00

Wie Liesel. Du sollst die Vollstreckung androhen und wohl die entsprechende Gebühr mit geltend machen.
humpi
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#7

17.05.2011, 13:10

Ist der Vergleich der Gegenseite denn schon zugestellt? Häufig muss die Zustellung "von Anwalt zu Anwalt" mit der Aufforderung zur Zahlung erfolgen.
Sonja105
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#8

17.05.2011, 13:39

Hm also der Vergleich ist schon vom 31.03. und die Gegenseite hatte 2 Wochen zeit den Vergleich zu widerrufen. Haben sie aber nicht gemacht.
Weiß jetzt nich obs was zu beiträgt, aber wir haben die vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs vom Gericht bekommen.
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humpi
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#9

17.05.2011, 14:11

Sonja105 hat geschrieben:....., aber wir haben die vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs vom Gericht bekommen.
... in der Klausel ist auch die Zustellung an die Gegenseite bescheinigt?
Sonja105
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#10

17.05.2011, 14:19

Also ich hab mir die Klausel eben nochmal durchgelesen. Einmal steht drin, dass sie dem Kläger (also uns) zugestellt wurde, und das festgestellt wurde, dass kein Rücktritt vom Vergleich stattgefunden hat und damit rechtsgültig ist.
Mehr stand nicht mit drin.
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