Was alles gehört zur Zwangsvollstreckung ?

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Benutzeravatar
stein
Foreno-Inventar
Beiträge: 2024
Registriert: 17.11.2006, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin (so hieß das damals)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Kontaktdaten:

#11

20.07.2007, 12:21

Titel - Klausel - Zustellung
stimmt - mehr muss man nicht wissen
????????????????????

Ich werde mir mal eure Links anschauen.
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Andreas

#12

20.07.2007, 12:24

luccimaus hat geschrieben:denn meine Cheffs loben mich nie
Dann verstehen sie nicht, daß gelegentliches Loben die effektivste Art ist, den Mitarbeiter zu motivieren und zufriedenzustellen und damit die Frage nach Gehaltserhöhungen - der Ersatzbefriedigung für fehlendes Lob - zu vermeiden oder zumindest zu verschieben :wink:
Benutzeravatar
Nickylotta
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 90
Registriert: 21.12.2006, 17:12
Wohnort: Schleswig-Holstein

#13

20.07.2007, 12:25

Na, der Titel muss vorhanden sein (VB, Urteil, KFB o. ä.), dann die Klausel. Also, dass die Ausfertigung zum Zwecke der ZV erteilt wird. Und die Ausfertigung muss der Gegenseite zugestellt worden sein, weil diese von da an Kenntnis erlangt und die Gelegenheit zur Zahlung hat.
Nur die Vernunft lehrt Schweigen.
Das Herz lehrt Reden.
Andreas

#14

20.07.2007, 12:25

Steinchen, das war ein Scherz am Rande :wink:

Der Link von Lucci ist echt gut. Der beschreibt schön die Grundlagen, was was ist.

Du solltest dir daraus ein Schema erstellen und dich über die einzelnen Punkte dann näher informieren :daumen
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#15

20.07.2007, 12:30

Hey, Ihr dürft mein Steinchen nicht immer sooooo schocken :haue


;-)
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
stein
Foreno-Inventar
Beiträge: 2024
Registriert: 17.11.2006, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin (so hieß das damals)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Kontaktdaten:

#16

20.07.2007, 16:55

Hey, Ihr dürft mein Steinchen nicht immer sooooo schocken
Genau !
Danke Tanja.

Also, nun werde ich mir dann mal die Links vornehmen und wie Andreas sagte, ein Schema erstellen und dann......, (na prima ist Wochenende und Sonnenschein, werdet wohl alle unterwegs sein, na ich versuch´s trotzdem) losfragen bis der Arzt kommt.

Das hier war jedenfalls schon richtig gut erklärt für den Anfang.
Also die ZV beginnt mit einem Titel - der Titel muss versehen sein mit einer Klausel und dann Zustellung des Titels an die Gegenseite.

OK und somit weiß ich schon mal wieder ein biserl mehr, nämlich ab wann man von Zwangsvollstreckung spricht.

Ihr seit so super - tuper nett ..................
Danke schön
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Benutzeravatar
Silvia
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 268
Registriert: 10.05.2007, 10:45

#17

20.07.2007, 19:21

Hallo Stein,

zur Zwangsvollstreckung gehören alle Maßnahmen, die nötig sind, falls der Gegner nicht freiwillig erfüllt, wozu er im Titel (z. B. Urteil, Vergleich, Kostenfestsetzungsbeschluss) verurteilt wurde:

1.)
-Sachpfändung wegen Geldforderungen
> Gerichtsvollzieher, (Gericht)
z. B. Zwangsvollstreckungsauftrag, Antrag auf Durchsuchungserlaubnis

2.)
Verfahren auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
> Gerichtsvollzieher (Gericht)
z. B. Antrag auf Abgabe der EV, Antrag auf Erlass eines Haftbfehls

3.)
Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss
> Gericht, Gerichtsvollzieher
z. B. Antrag auf Erlass eines Pfüb, vorläufiges Zahlungsverbot

4.)
-Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Grundstücke
>Gericht
Zwangshypothek, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung

5.)
Zwangsvollstreckung wegen Räumung u. Herausgabe, Vornahme, Duldung und Unterlassung einer Handlung, Abgabe einer Willenserklärung
> Gerichtsvollzieher, Gericht

Liebe Grüße
S i l v i a
cera
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 36
Registriert: 20.07.2007, 19:02
Wohnort: Niedersachsen

#18

20.07.2007, 19:30

Hallo,
ich bin im Büro für ZV und Kosten zuständig. Ich mache alles ab Aufforderungsschreiben, MB/VB, Vollstreckungsaufträge mit EV-Abnahme, Anträge auf Titelumschreibungen bei Rechtsnachfolge, Zustellungen, Pfändungen, Prüfung von ZV-Möglichkeiten in jedem einzelnen Fall, Anschriftenrecherchen, Haftaufträge usw.

Früher (vor ca. 13 Jahren) habe ich (in anderer Kanzlei) eigentlich nur ZVA, EVA und hin und wieder Pfändungen gemacht. Da die Schuldner aber immer abgebrühter werden, muss man sich inzwischen schon einiges einfallen lassen, um an deren Geld zu kommen! Speziell, wenn die Gelder im Ausland "versteckt" sind.
Also ist der Bereich ZV schon ziemlich anspruchsvoll geworden.
Benutzeravatar
Silvia
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 268
Registriert: 10.05.2007, 10:45

#19

20.07.2007, 19:33

Hallo Stein,

das Mahnverfahren gehört nicht zur Zwangsvollstreckung,

da das Mahnverfahren erst zu einem Vollstreckungsbescheid führt, der dann einen Titel darstellt.
Aus diesem Titel kann man sodann die Zwangsvollstreckung einleiten, falls der Gegner nicht freiwillig zahlt!

Silvia
Benutzeravatar
stein
Foreno-Inventar
Beiträge: 2024
Registriert: 17.11.2006, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin (so hieß das damals)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Kontaktdaten:

#20

20.07.2007, 21:30

Danke dir Silvia.
Ergebnis = davon hab ich echt keine Ahnung und nu ?
Die einzige ZV meines Lebens war:
EIN Zwangsvollstreckungsauftrag aus einem Vollstreckungsbescheid.
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Antworten