Verfahren beendet - Korrespondenz mit Gegner über seinen RA?

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Alesto
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#1

08.04.2011, 10:24

Hallo zusammen!
Zuletzt geändert von Alesto am 08.04.2011, 13:21, insgesamt 1-mal geändert.
Aelizia
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#2

08.04.2011, 12:52

Was sind das für außergerichtliche Kosten?

Solange es die selbe Angelegenheit ist, Korrespondenz mit dem gegnerischen RA, solange das Mandat besteht.

§ 12 BORA bezieht sich sich nicht ausschließlich auf gerichtliche Verfahren.
Alesto
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#3

08.04.2011, 13:22

dankeeee!!!!
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Adora Belle
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#4

08.04.2011, 15:13

Was ist das denn bitte für eine Unart, seine eigenen Fragestellungen wieder zu löschen, nachdem sie beantwortet sind. Das hast Du, Alesto, jetzt zum zweiten mal so gemacht. Nicht nachvollziehbar und unfair gegenüber anderen Fragestellern, die von Deinem Thread profitieren könnten.
Aelizia
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#5

10.04.2011, 11:20

Was soll das denn? :shock:

Also, Ausgangsfrage war, ob nach einem gerichtlichen Verfahren, das mit Urteil endete, der anwaltlich vertretene Gegner wegen der außergerichtlichen Kosten direkt kontaktiert werden darf.
Jupp03/11

#6

10.04.2011, 12:27

Aelizia hat geschrieben:Was soll das denn? :shock:

Also, Ausgangsfrage war, ob nach einem gerichtlichen Verfahren, das mit Urteil endete, der anwaltlich vertretene Gegner wegen der außergerichtlichen Kosten direkt kontaktiert werden darf.
Was das soll ergibt sich aus dem Beitrag von Adore Belle.
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#7

10.04.2011, 12:57

Jupp, ich glaube, dass Aelizia genau AB´s Ansicht ist und nur so freundlich sein wollte, für uns alle die gelöschte Frage vom Themenstarter wieder zur Verfügung zu stellen.
Jupp03/11

#8

10.04.2011, 13:03

Hast recht, hab das mit der Themenstarterin verwechselt, nix für ungut :|
Aelizia
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#9

10.04.2011, 15:51

schon okay :wink:
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#10

10.04.2011, 16:10

Ich habe der TS mal eine PN geschrieben, das geht wirklich nicht :roll:

Hier :closed
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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