Hallo, ich habe mal eine Frage.. Wir schreiben am Montag eine Klausur, nur eine Frage kann ich nicht beantworten:
Wie viele Jahre Haft drohen dem Schuldner, wenn vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben bei der Abgabe der eV macht?
Danke schon mal
Haft bei falscher eV Abgabe!!
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Gemäß § 156 StGB wird die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung (1. Alternative) oder die Berufung auf eine solche Versicherung (2. Alternative) gegenüber einer zuständigen Behörde mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.
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Vorsatz: § 156 StGB
Fahrlässigkeit: § 161 StGB
Fahrlässigkeit: § 161 StGB
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§ 913 ZPO besagt nur, dass wenn der Schuldner sich weigert die EV abzugeben, die Haftdauer sechs Monate nicht übersteigen darf (Erzwingungshaft). Dies hat aber nichts mit Abgabe einer falschen EV zu tun. Hier greift das StGB
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