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packet
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#1
30.03.2011, 09:13
Guten Morgen!
es gibt dinge, die kann man so oft machen, wie man will und man kann sich einfach nicht das wichtigste dabei merken...
ich habe nämlich eine schutzschrift, in der wir u. a. beantragen, dass der mutmaßliche antragsteller diese schutzschrift nur bekommen soll, wenn er einen antrag auf erlass einer einstweiligen stellt.
meine frage: wie viele abschriften schicke ich denn nun dem gericht mit?
doof doof, ich weiß und deshalb
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schonmal für eure antworten!
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Lämmchen
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#2
30.03.2011, 09:19
Ich füge immer eine Abschrift bei. Ob das aber nötig ist, weiß ich nicht mal.
Es ist doch aber immer so, dass die Schutzschrift "nur" zum Einsatz kommt, wenn eine einstweilige Verfügung beantragt wird oder?
Liebe Grüße
Das Lämmchen
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gkutes
#3
30.03.2011, 09:34
ich behandel die Schutzschrift immer wie einen "normalen" Schriftsatz, also beglaubigte Abschrift
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Bino
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#4
30.03.2011, 09:34
Ich mache das auch wie gkutes.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)
hallo hallo halloooooo ![Bild](http://s18.rimg.info/ec13665a6b4f91d427d268cf55a78f32.gif)
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packet
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#5
30.03.2011, 09:39
supi, danke!
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
also dann füge ich sicherheitshalber mal eine beglaubigte und eine einfache abschrift bei..
@lämmchen: also in diesem fall möchten wir eine etwaig drohende einstweilige abwehren - haben wir schon ein paar mal gemacht und hat auch gut geklappt soweit..
LG
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Muupsi
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#6
30.03.2011, 09:39
Ich schicke bei einer Schutzschrift immer eine beglaubigte und eine einfache Abschrift mit. Ob auch eine einfache Abschrift reichen würde, weiß ich nicht. Ich denke mir, wenn es dazu kommt, dass die Schutzschrift an den Antragsteller der zur erwartenden einstweiligen Verfügung zugestellt wird, bekommt der Antragsteller für sich und evtl. seinen Anwalt eine Ausfertigung. Aber das handhabt wahrscheinlich jedes Büro anders.
Schöne Grüße
Muupsi
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Bino
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#7
30.03.2011, 09:41
also in diesem fall möchten wir eine etwaig drohende einstweilige abwehren
Genau dafür ist die Schutzschrift ja da
Es ist doch aber immer so, dass die Schutzschrift "nur" zum Einsatz kommt, wenn eine einstweilige Verfügung beantragt wird oder?
Joah.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
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lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)
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Lämmchen
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#8
30.03.2011, 09:41
Packet, das meine ich doch. Schutzschriften reicht man doch im Regelfall immer ein, um eine drohende einstweilige abzuwehren. Da wir im Zweifelsfall Schutzschriften auch mal bei 20 Gerichten einreichen, fügen wir dann nur eine einfache Abschrift bei.
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Liebe Grüße
Das Lämmchen
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Maximum
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#9
30.03.2011, 13:08
Theorethisch langt das Original. Die Gerichte fordern dann beglaubigte Abschrift + Anlagen an.