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gkutes
#41
17.03.2011, 13:51
Beginn-/Ereignisfristen
da weiß ich den unterschied gar nicht mehr, bzw was was ist
und wie ist die antwort auf #39?
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Sveta
#42
17.03.2011, 14:03
Ereignisfrist, § 187 (1): Der erste Tag wird nicht mitgerechnet. Dies ist der Regelfall.
Beginnfrist, § 187 (2): Der erste Tag wird mitgerechnet. Dies ist z.B. bei Lebensjahren oder bei Miete der Fall.
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gkutes
#43
17.03.2011, 14:07
Beginnfrist, § 187 (2): Der erste Tag wird mitgerechnet. Dies ist z.B. bei Lebensjahren
und die aufgabe ist dann: Errechne mein Alter in Tagen???
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Kayusha
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#44
17.03.2011, 14:09
Antwort auf #39 ist ja
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
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gkutes
#45
17.03.2011, 14:13
ich wollte die fristen/abläufe hören
und gleich auch noch bei Urteilszustellung nächste Woche 24.03.2011
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Sveta
#46
17.03.2011, 14:16
Berufung 26.04.
Berufungsbegründung 24.05.
Beginnfristen machen wohl mehr Sinn bei Miete: Ich miete am 17. 03. ein Auto für eine Woche. Wann muss ich es zurückgeben?
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Kayusha
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#47
17.03.2011, 14:39
Frist für Urteilszustellung am 24.03.2011; Berufungsfrist läuft am 02.05.2011 ab. Berufungsbegründungsfrist läuft am 24.05.2011 ab.
Miete ich am 17.03.2011 für eine Woche ein Auto, muss ich es am 24.03.2011 zurückgeben.
Richtig?
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
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Liesel
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#48
17.03.2011, 14:41
Wie kommst du denn auf die Berufungsfrist 02.05.2011?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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gkutes
#49
17.03.2011, 14:43
@kayusha - deine Berufungsfrist ist nicht richtig.
ist es bei euch nicht üblich, die Urteils/Tatbestandsberichtigung bei Urteilen zu notieren?
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Sveta
#50
17.03.2011, 14:48
Hm, wenn ich am 17.03. ein Auto miete für eine Woche, muss ich es am 23.03. zurückgeben.
Der erste Tag zählt mit!
17., 18., 19., 20., 21., 22., 23. = 7 Tage