Schutzschrift an welche Kammern??

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Aurora-Sun
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#1

28.02.2011, 09:49

Allen einen schönen Start in die Woche ;)

Mir selber blieb dies leider nicht vergönnt aber vllt. könnt Ihr das ja ändern ;)

Ich muss seit laaanger laanger Zeit mal wieder eine Schutzschrift ausfertigen. Ein Exemplar geht natürlich an das elektronische Schutzschriftenregister, dann möchte ich aber noch zusätzlich welche nach Berlin, München und Köln schicken. Hier kommt meine erste Frage... an welche Kammer schicke ich die? Es geht um Urheberrecht/Markenrecht. Also Handelskammer, Zivilkammer oder Handels- und Zivilkammer?

Frage Nr. 2

Hat jemand von Euch ne Ahnung welches Landgericht in München zuständig ist? I oder II? Gegebenfalls langt mir auch ein Tipp wie ich das rausfinden kann ^^



Soo ich hoffe ich bereite Euch keine Kopfzerbrechen ;)
Sonnenkind
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#2

28.02.2011, 12:00

Kann dir jetzt leider nur für München weiterhelfen. Der Bezirk für das LG München I umfasst

•die Landeshauptstadt München, sowie [extern]
•die Städte, Gemeinden und gemeindefreien Gebiete des Landkreises München. [extern]

Das LG München II ist zuständig für bestimmte Nachbarbezirke wie z.B. Bad Tölz, Starnberg etc.

Schau doch mal auf die Internetseite des LG München I. Dort siehst du sämtliche Zuständigkeiten.
Ich habe dort auch gefunden, dass bei Urheberrecht/Markenrecht das OLG München zuständig ist.
Lies aber evtl. selbst nochmals nach!
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#3

28.02.2011, 12:59

LG München hat eine Kammer für Kennzeichenstreitsachen da müsste deine Schutzschrift hingehören..
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Aurora-Sun
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#4

28.02.2011, 13:04

Vielen Dank für Eure Hilfe, ich werde das LG München mal genauer unter die Lupe nehmen :wink:
lapaloma
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#5

28.02.2011, 15:44

Also, ich durfte letzten Sommer eine Schutzschrift an so gut wie alle Landgerichte schicken (alles 10 Seiten vorab perFax jippie) und habe sie dabei dann mal durchtelefoniert.

Köln müssten die 31., und 33. Zivilkammer sein
München hatten wir München I genommen, dort "Kammer für Kennzeichenstreitigkeiten"
und in Berlin sagte man mir, man soll es dort an die "Rechtsantragstelle" schicken.

Im Zweifelsfall kannst ja immer bei den Gerichten direkt anrufen. Geht unter Umständen schneller als von sämtlichen Gerichten die Internetseiten zu wälzen :)
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