Gegenstandswertberechnung nach VU und Klageerweiterung

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Kayusha
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#11

23.02.2011, 11:14

Ich werd Dich später "aufklären" - HAHA.
Ich check das erstmal hier mit meinem Chef, dann melde ich mich nochmal.

Ich führe auch sehr gerne Fachgespräche....nur das sie bei mir noch nicht nach "Fach" klingen :D
Aber ich geb mir die größte Mühe...

Bis später!
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
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Kayusha
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#12

23.02.2011, 15:15

Ich erreich die Rechtspflegerin einfach nicht....
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
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Kayusha
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#13

24.02.2011, 10:39

Hallo gkutes,

also ich hab jetzt mit der Rechtspflegerin telefoniert, die meint, dass nur der Vergleich gilt und demnach auch so die Kosten geltend gemacht werden sollen.

Das Einzige was zu beachten ist, ist dass die Gerichtsgebühr bei 3,0 bleibt, weil vor dem Vergleich ein VU ergangen ist. Aber das ist bestimmt nichts Neues für Dich!

Lieben Dank nochmal!!!
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
gkutes

#14

24.02.2011, 11:39

ok 8) dann weiter so wie besprochen :lol:
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