Klagerücknahme

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Nicky2410
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#1

11.02.2011, 15:46

Ich habe da mal eine Frage an euch.

Schriftliches Vorverfahren, es wurde Termin bestimmt, Chef war eh vorher schon im Gerichtssaal wegen eines anderen Termins, nach dem Termin wurde ihm mitgeteilt, dass der Folgegerichtstermin aufgehoben worden ist, da die Gegenseite an dem morgen die Klage zurückgenommen hat. Meine Frage, bekomme ich eine volle Terminsgebühr?
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tweetyS
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#3

11.02.2011, 15:53

Da Termin nicht stattfand, gibt es keine Terminsgebühr.
Sveta

#4

11.02.2011, 15:57

Ja, ich schließe mich an. Und der Kläger trägt die Kosten nach § 269 (3) S. 2.
Nicky2410
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#5

11.02.2011, 16:02

Vielen Dank
JennyHST
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#6

14.02.2011, 10:05

aber du bekommst eine 0,8 Verfahrensgebühr m. E. dazu...
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#7

14.02.2011, 10:39

Wofür das?
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misspinky1984
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#9

14.02.2011, 10:57

Nein, hier ist lediglich die 1,3 VG (Nr. 3100 VV RVG) entstanden.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
gkutes

#10

14.02.2011, 11:18

oder evtl nur eine 0,8 VG (steht ja nicht da, ob der RA sich schon bestellt hatte oder sonstwas gemacht hat)
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