RVG Hausaufgaben!

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A13
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#51

03.02.2011, 11:18

2. Der RA ist bevollmächtigt, Klage zu erheben wegen einer Schadensersatzfoderung von 450,00 Euro. Im Termin wird streitig verhandelt. Drei Zeugen werden vernommen. Der Beklagte wird antragsgemäß verurteilt. AP. Zeugengebühr 120,00 Euro.

V-Re nach VV RVG

GW: 450,00

1,3 VG Nr. 3100 58,50€
1,2 TG Nr. 3104 54,00 €
PTP Nr. 7002 20,00 €
NRB 132,50
19 % USt NR. 7008 25,18 €
3,0 GK 1210 KV GKG 105,00 €
Zeugengebühren Nr. 9005 KV GKG 120,00 €
BRB 382,68

ODU
Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen.“
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misspinky1984
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#52

03.02.2011, 11:33

Korrekt, A13! 8)
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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A13
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#53

03.02.2011, 11:44

So jetzt eine mit anrechnen! :D

3. Der RA fertigt im Auftrag seines Mandanten ein Mahnschreiben wegen einer Kaufpreisforderung von 3.445,60 Euro nebst 5 % Zinsen seit dem 23.10.20... Auch nach Zugang des Mahnschreibens erfolgt keine Zahlung der geschuldeten Beträge. Der RA erhebt daraufhin Zahlungsklage vor dem Amtsgericht. Nach Klagezustellung zahlt der Beklagte einen Teilbetrag von 800,00 Euro an den Kläger. Im Termin wird wegen des Restbetrages streitig verhandelt. Nach Anhörung eines Sachverständigen und weiterer streitiger Verhandlung wird der Beklagte antragsgemäß zur Zahlung und Kostentragung verurteilt. AP. Sachverständigenkosten 290,00 Euro.

Alsooo

V-Re nach VV RVG

GW: 3.445,60

1,3 GG Nr. 2300 282,10 €
1,3 VG Nr. 3100 282,10 €
-0,65 GG Nr. 2300 Vorb. 3 (4) 141,05 €
1,2 TG Nr. 3104 (GW: 2.645,60) 226,80 €
PTP Nr. 7002 20,00 €
PTP Nr. 7002 20,00 €
NRB 689,95 €
19 % USt Nr. 7008 131,09 €
Sachverständigenkosten Nr. 9005 KV GKG 290,00 €
3,0 GK Nr. 1210 KV GKG 291,00 €
BRB 1.402,04 €

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Geniesserin
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#54

03.02.2011, 13:01

Jupp, korrekt.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
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A13
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#55

03.02.2011, 13:11

Cooli :D :thx

4. Der Mandant beauftragt den RA, Klage wegen 8.324,00 Euro einzureichen. Nach Zustellung der Klage zahlt der Gegner 2.00,00 Euro auf den geforderten Betrag. Wegen des Restbetrages wird im Termin streitig verhandelt. Das Gericht ordnet wegen eines Teilbetrages von 2.340,00 Euro die Vernehmung eines Zeugen an. Der Beklagte wird nach weiterer streitiger Verhandlung antragsgemäß verurteilt. AP. Zeugengebühren 65,00 Euro.

Sooo

V-Re nach VV RVG

Gw: 8.324,00

1,3 VG Nr. 3100 583,70 €
1,2 TG Nr. 3104 (Gw: 6.324,00) 450,00 €
PTP Nr. 7002 20,00 €
NRB 1.053,70 €
19 % USt Nr. 7008 200,20 €
Zeugengebürhen Nr. 9005 65,00 €
3,0 GK Nr. 1210 KV GKG 543,00 €
BRB 1.861,90 €

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#56

03.02.2011, 13:34

Hallo?! Niemand mehr da? Oder auch beschäftigt?! :D :pc
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gkutes

#57

03.02.2011, 13:49

2000 zahlt der Gegner?

wie ist das mit der Verhandlung über den Teilbetrag zu verstehen? wenn nur darüber VH stattfand, dann entsteht die TG auch nur aus diesem Betrag
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#58

03.02.2011, 14:03

Also ich versteh jetzt nicht wirklich was du meinst :(

Ich hab von eigentlichen Streitwert (8.324,00) doch die Teilzahlung in Höhe von 2.000,00 abgezogen und über diese wird doch dann verhandelt ... hatte das bei den anderen Aufgaben auch so gemacht?! .... mmhh steh gerade auf´m Schlauch.
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gkutes

#59

03.02.2011, 14:13

die Aufgabe ist blöd geschrieben. Ist die "weitere streitige Verhandlung" dann sozusagen ein zweiter Termin, bei dem es dann um alles geht?
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Liesel
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#60

03.02.2011, 14:21

Also ich hätte das auch so abgerechnet, wie A13 geschrieben hat. Von der Klageforderung zahlt der Gegner 2.000,00 Euro nach Zustellung der Klage und wegen des Restbetrages wird im Termin streitig verhandelt.
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